Ausbildung

Rechte und Pflichten während der Ausbildung

Der Beginn der Ausbildung ist ein bedeutender Schritt zum Erwachsenwerden. Zum einen müssen die fachlichen Herausforderungen in Betrieb und Schule gemeistert werden. Auf der anderen Seite gilt es, mit älteren Vorgesetzten und KollegInnen klar zu kommen. Auch das ist nicht immer ganz einfach, denn häufig haben diese andere Vorstellungen und Erwartungen als die Azubis.
Das „wichtigste“ Recht eines Azubis ist es, richtig und umfassend ausgebildet zu werden. Trotzdem gibt es Situationen, die sicher nicht einfach werden. Und wieder andere, bei denen gehandelt werden muss.

Das Ziel der Ausbildung erreichen

Während der Ausbildung soll ein Ausbildungsberuf erlernt und die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden. Das ist das wichtigste Recht eines Azubis in der Ausbildung.  AusbilderInnen kümmern sich um die entsprechenden Aufgaben und sorgen dafür, dass auch genügend Zeit zum Lernen und für die Prüfungsvorbereitung zur Verfügung steht.
Das wichtigste Recht ist zugleich auch die wichtigste Pflicht: Auch Azubis müssen alles tun, um ihre Ausbildung so gut wie möglich zu absolvieren. Unternehmen investieren für eine ordnungsgemäße Ausbildung eine Menge Zeit und Geld. Damit ist auch klar, dass sie keine Lust auf Azubis haben, die ständig zu spät kommen, Aufgaben verweigern oder die Berufsschule schwänzen. Mit einem solchen Verhalten riskiert man seinen Ausbildungsplatz. Soweit sollte es nicht kommen und es ist das gute Recht der Ausbilder - sogar ihre Pflicht - zu handeln.
Die wichtigsten Rechte und Pflichten auf einen Blick:

Rechte von Azubis

  • Vergütung: Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, eine angemessene Vergütung zu zahlen. Wie hoch die ist, hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Beruf und Bundesland ab. 
  • Urlaub: Der Azubi hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub ist abhängig vom Alter.
  • kostenlose Arbeitsmittel: Das Arbeitsmaterial, mit dem die Aufgaben erledigen werden, müssen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dies variiert je nach Ausbildungsberuf. (z.B. Werkzeug, Rohstoffe, Schreibmaterial oder Arbeitskleidung)
  • Freistellungen: Für den Besuch der Berufsschule werden die Azubis vom Arbeitgeber freigestellt. 
  • Betriebliches Zeugnis: Am Ende einer Ausbildung besteht der Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieses muss Angaben wie Dauer, Art und Ziel der Berufsausbildung  sowie erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse beinhalten.
  • Verkürzung oder Verlängerung: In bestimmten Fällen kann eine Ausbildung verkürzt (bei guten Leistungen) oder verlängert (verpatzte Abschlussprüfung) werden.

Pflichten von Azubis

  • Teilnahmepflicht: Es besteht Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht und an weiteren Ausbildungsmaßnahmen. Fällt Berufsschule aus, gehts ins Unternehmen. Bei Krankheit muss der Ausbildungsbetrieb unmittelbar informiert werden.
  • Ausbildungsnachweis: Das sorgfältig geführte Berichtsheft ist eine grundlegende Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Hier werden Aufgaben und Tätigkeiten erfasst. 
  • Sorgfaltspflicht: Azubis sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel pfleglich und schonend zu behandeln. Außerdem sollten die übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werden. 
  • Verschwiegenheit: Über Betriebsgeheimnisse wird nicht geredet. Bei Unklarheiten sollte ein Azubi lieber nachfragen, was vertraulich ist und was nicht.
  • Weisungen befolgen: Weisungen von AusbilderInnen und anderen berechtigten Personen sind Folge zu leisten.
  • Lernpflicht: Jeder Azubi hat auch die Pflicht, sich die für den Beruf notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, um das Ausbildungsziel zu erreichen.