Ausbildung

Auslandserfahrungen sammeln

Nicht selten bieten gerade größere oder international tätige Betriebe von sich aus Auslandsaufenthalte während der Ausbildung an. Das ist jedoch nicht in jedem Betrieb der Fall.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage für die Ausbildung im Ausland ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Seit 2005 ist hier gesetzlich verankert, dass Unternehmen ihre Azubis für einen Teil der Ausbildung ins Ausland schicken können. Dabei muss dieser Aufenthalt auch dem Ausbildungsziel dienen. Es geht also nicht, dass angehende Industriekaufleute plötzlich in einem Hotel an der Rezeption oder in der Küche arbeiten.
Das Berufsbildungsgesetz besagt weiterhin, dass die Gesamtdauer eines Auslandsaufenthalts maximal ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer dauern darf. Dabei werden Anrechnungen bzw. Verkürzungen der Ausbildungszeit nicht berücksichtigt. In der Praxis bedeutet das, dass bei einer dreijährigen Berufsausbildung ein bis zu neunmonatiger Auslandsaufenthalt möglich ist. Theoretisch können auch mehrere Auslandsaufenthalte bis zu dieser Gesamtdauer erfolgen.
Da ein Auslandspraktikum Bestandteil einer Ausbildung ist, musst dafür auch keinen Urlaub genommen werden. Die Ausbildungsvergütung wird weiter gezahlt, aber für die Lebensunterhaltskosten musst jeder selbst aufkommen. Hier können Förderprogramme helfen.

Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb

Bevor es an die Suche geht, sollte mit dem Ausbildungsbetrieb gesprochen werden. Der muss nämlich damit einverstanden sein. Und gerade für kleinere Betriebe ist es nicht immer einfach, Azubis für längere Zeit zu entbehren. Pläne sollten frühzeitig und gut durchdacht besprochen werden. Möglicher Nutzen eines Auslandsaufenthaltes auch für das Unternehmen: Z.B. Erwerb weiterer Sprachkenntnisse sowie die Erfahrungen mit Kunden aus aller Welt.

Weiß die Berufsschule Bescheid?

Weiterhin muss die Zeit im Ausland auch mit der Berufsschule abgestimmt werden. Für den Fall, dass der Auslandsaufenthalt mit der Schulzeit kollidiert, kann in der Berufsschule eine Freistellung beantragt werden. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden. Nach der Rückkehr muss allerdings der versäumte Stoff in der Freizeit nachgeholt werden. Ausbildungsnachweis müssen auch im Ausland weitergeführt werden.

Versicherungen

Während des Auslandspraktikums innerhalb der EU sind Azubis in der Regel über die deutsche Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) weiterversichert.
Für Länder außerhalb der EU gilt dies nur, wenn ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland besteht. Eine Übersicht dieser Länder ist auf der Website des DVKA. Besteht kein Abkommen, richtet sich der Schutz nach den einzelnen Ländern.
Außerdem ist es sinnvoll, sich über eventuelle Zusatzversicherungen zu informieren und diese abzuschließen, da z.B. ein Krankenrücktransport nicht durch Regelleistungen abgedeckt wird.

Wo gibt es Hilfe?

Es gibt spezielle Anbieter von Auslandspraktika, die über Austausch- bzw. Praktikantenprogrammen informieren. Diese sind Berufsschulen, Stiftungen und weitere Organisationen. Z.B. beinhalten solche Programme zur Ausbildung im Ausland oftmals Vorbereitungskurse in Deutschland, die über das EU-Bildungsstipendium Leonardo da Vinci finanziell gefördert werden können.
Über die Möglichkeiten berät unter anderem die Informations- und Beratungsstelle für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung (IBS). Sie hilft auch bei der Organisation und Planung deines Auslandsaufenthaltes. Wo die nächste Anlaufstelle ist, findet man auf der Website. Das Portal informiert auch über Stipendien- und Programmangebote sowie über anfallende Kostenpunkte und Fördermöglichkeiten.
Innerhalb des europäischen Auslands fördert die Europäische Kommission im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ den Auslandsaufenthalt. Es werden Stipendien und finanzielle Zuschüsse für Reise- und Aufenthaltskosten, sprachliche und interkulturelle Vorbereitungen sowie für Organisationsmittel vergeben. Nähere Informationen über Erasmus+ gibt es auch auf der Website www.machmehrausdeinerausbildung.de, die von der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) herausgegeben wird.
Darüber hinaus kann man sich noch an die Mobilitätsberater/innen des Programms „Berufsbildung ohne Grenzen“ wenden. Auf der Webseite www.berufsbildung-ohne-grenzen.de werden hier praktische Fragen, unter anderem zum Versicherungsschutz oder zur vertraglichen Regelung des Auslandsaufenthalts, geklärt.