30.10.2023

Neuseeland-Handelsabkommen wird ratifiziert

Am 17. Februar 2023 hat die EU-Kommission das Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland dem Rat zur Unterzeichnung übermittelt. Der Europäische rat hat dem Abkommen am 9. Juli 2023 zugestimmt, Neuseeland hat das Abkommen ebenfalls unterzeichnet. Sobald das Europaparlament dem Abkommen grünes Licht gibt und Neuseeland das Abkommen ebenso ratifiziert hat, kann es in Kraft treten. Mit dem Inkrafttreten rechnet die DIHK in Brüssel bis Mitte 2024.
Zum Text der 27 Kapitel sowie der Annexe gelangen Sie hier.
Weitere Informationen zum Stand der Verhandlungen finden Sie hier auf den Seiten der EU-Kommission wie auch auf den Seiten der DIHK.

Vorteile des Abkommens

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland begannen im Juni 2018. Der 12. Verhandlungsrunde im März 2022 folgten Gespräche zwischen den Sitzungen und die Verhandlungen wurden am 30. Juni 2022 abgeschlossen.
Der derzeitige bilaterale Handel der EU mit Neuseeland beläuft sich bereits auf 7,8 Mrd. EUR pro Jahr für Waren und 3,7 Mrd. EUR für Dienstleistungen. Die EU exportiert nach Neuseeland Waren im Wert von 5,5 Mrd. EUR pro Jahr und importiert neuseeländische Produkte im Wert von 2,3 Mrd. EUR, so dass sich für die EU ein Handelsüberschuss von 3,2 Mrd. EUR ergibt. Bei den Dienstleistungen exportiert die EU mehr als doppelt so viel wie sie importiert: 2,6 Mrd. € an Dienstleistungen, die von EU-Firmen an Kunden in Neuseeland geliefert werden, stehen 1,1 Mrd. € an Dienstleistungen gegenüber, die von neuseeländischen Firmen an EU-Kunden erbracht werden.
Das Abkommen kann Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen. Laut EU-Berechnungen kann der bilaterale Handel durch das Abkommen um bis zu 30 % wachsen, während sich die jährlichen EU-Ausfuhren um bis zu 4,5 Milliarden Euro erhöhen könnten. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 % ansteigen. Das Abkommen schützt in Neuseeland zudem die vollständige Liste der knapp 2000 Weine und Spirituosen aus der EU sowie 163 geographische Schutzangaben aus der EU wie Lübecker Marzipan.
Das Abkommen eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, indem
  • alle Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland abgeschafft werden;
  • der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet wird;
  • eine nichtdiskriminierende Behandlung von EU-Investoren in Neuseeland und umgekehrt sichergestellt wird;
  • die Teilnahme von EU-Unternehmen an neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen, Bauprojekte und Baukonzessionen verbessert wird; Der Wert des neuseeländischen Markts für öffentliche Aufträge beläuft sich auf rund 60 Milliarden Euro pro Jahr.
  • die Datenströme, berechenbare und transparente Regeln für den digitalen Handel und ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher gefördert werden;
  • ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung verhindert werden und das hohe Niveau des Schutzes personenbezogener Daten erhalten wird;
  • kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, mehr auszuführen;
  • Konformitätsanforderungen und -verfahren erheblich abgebaut werden, um einen schnelleren Warenfluss zu ermöglichen;
  • Neuseeland erhebliche Verpflichtungen zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit den EU-Standards eingegangen ist.
Quelle: DIHK