22.04.2024

Neuseeland-Handelsabkommen tritt am 01.05.24 in Kraft

Das Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland tritt am 1. Mai 2024 in Kraft. Es bringt deutschen Unternehmen Erleichterungen im Handel mit dem Inselstaat.
Das neuseeländische Parlament hat dem Abkommen am 25. März 2024 zugestimmt. Damit ist die Ratifizierung von neuseeländischer Seite abgeschlossen. Mehr Informationen finden Sie in dieser Mitteilung der neuseeländischen Regierung.
Die EU hatte das Abkommen bereits zuvor ratifiziert. Somit sind alle Bedingungen für das Inkrafttreten erfüllt. Das Abkommen ist ab dem 1. Mai 2024 für deutsche Unternehmen im Handel mit Neuseeland anwendbar.
Die EU-Kommission stellt den vollständigen Text des Abkommens mit Neuseeland bereit. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU L/2024/866 vom 25.03.2024 finden Sie hier.
Seit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt darf Neuseeland bei Vorliegen der Listenkriterien auch in (Langzeit-)Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft als Präferenzland mit dem Wortlaut “Neuseeland (ab Inkrafttreten)” aufgeführt werden.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat eine Einschätzung zum Abkommen mit Neuseeland veröffentlicht.
Die Generalzolldirektion stellt mit der Atlas-Info 0603/2024 (PDF) Informationen zur Präferenzbegünstigung von neuseeländischen Ursprungswaren bei der Einfuhr in die EU bereit.
Quellen: DIHK, EU-Kommission