Nr. 12095

Immissionsschutz

Die Vermeidung der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen werden grundlegend durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Bei der Erweiterung und Verschärfung der Vorgaben – z. B. zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz – spielen heute europäische Vorgaben die maßgebende Rolle.