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Nr. 12095
Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Imissionsschutz

Die Vermeidung der Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen werden grundlegend durch das Bundesimmissionsschutzgesetz geregelt. Bei der Erweiterung und Verschärfung der Vorgaben – z. B. zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz – spielen heute europäische Vorgaben die maßgebende Rolle.