EU-Lebensmittelinformations-­verordnung
Bäckereien, Metzger, Imbisse, Catering-Betriebe, Restaurants, Kantinen, Großhandel und Lieferanten für gastronomische Betriebe sind von der EU-Lebensmittelinformationsverordnung betroffen. Informieren Sie sich, wie Sie Verbraucher über Allergene, Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate sowie die Herkunft von Lebensmitteln hinweisen müssen.