Handel

Neue Gesetze im Handel

Neue Gesetze und Vorschriften sorgen immer wieder für neue Herausforderungen in den Unternehmen. Wir geben Ihnen eine Übersicht der Regelungen, die für den Handel von Belang sind.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

ESG-Rating-Verordnung

  • soll mehr Transparenz in die ESG-Bewertungsprozesse bringen und Greenwashing vermeiden, indem anstelle eines einzigen zusammenfassenden Ratings separate Ratings für Ökologie, Soziales und Governance erstellt werden müssen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Europäisches Lieferkettengesetz (CSDDD)

  • sieht nicht nur Berichtspflichten vor wie das LkSG, sondern auch Haftungsregelungen
  • deutsche Händlerinnen und Händler können z. B. für Umweltschäden belangt werden, die Zulieferer verursachen
  • Mehr Informationen zum CSDDD auf dieser Seite

Reformierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)

  • schreibt künftig auch für Nichtwohngebäude Mindeststandards für die Energieeffizienz vor
  • besonders schlecht abschneidende Gebäude müssen saniert werden
  • fordert E-Ladepunkte an neuen oder renovierten Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Kundenparkplätzen

Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)

  • setzt Recyclebarkeit aller Verpackungen in der EU bis 2030 als Ziel
  • Unternehmen, auch Online-Händlerinnen und Händler, sollen Design und Materialnutzung anpassen, um Recycling und Wiederverwendung zu steigern, z. B. durch Verringerung des Verpackungsgewichtes
  • ab 2030 Verbot von bestimmten Einwegverpackungen, z. B. für unverarbeitetes Obst und Gemüse oder Einzelverpackungen wie für Zucker
  • Weitere Informationen zur PPWR gibt es hier

Recht auf Reparatur von Haushaltsgeräten

  • sieht vor, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher für die Beseitigung von Mängeln an Haushaltsgeräten künftig direkt an den Hersteller bzw. die Herstellerin wenden können
  • auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie sollen sie das Recht haben, Haushaltsprodukte reparieren zu lassen, solange sie nach EU-Recht als technisch reparierbar gelten

Ökodesign-Verordnung

  • verpflichtet Unternehmen, künftig nur noch Produkte auf dem Binnenmarkt zu bringen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig, reparierbar und recyclebar sowie energieeffizient sind
  • gebrauchsfähige Konsumartikel sollen länger vernichtet werden
  • umfasst fast alle Alltagsprodukte, unter anderem Haushaltsgeräte, Textilien, Möbel und Chemikalien
  • Mehr Informationen zur EU-Ökodesignverordnung

Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

  • soll Sammlung alter Elektrogeräte zwecks Recycling fördern, indem die Informationen im Handel verbessert, die Rückgabemöglichkeiten erweitert und die Rücknahmepflichten für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden
  • Mehr Informationen zum ElektroG finden Sie hier

EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit

  • Verbot des Verkaufs, der Einfuhr und der Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt
  • entsprechende Produkte sollen an den Grenzen beschlagnahmt und vom Markt verbannt werden können
  • die Waren sollen dann gespendet, recycelt oder zerstört werden müssen

EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien

Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

  • soll sicherstellen, dass der Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten korrekt eingestuft wird und Scheinselbstständigkeit wirksam bekämpft wird
  • Entlassungen aufgrund einer Entscheidung von Algorithmen werden verboten
Obwohl diese Übersicht mit viel Sorgfalt erstellt wurde, erhebt sie nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden.