Gesetze und Richtlinien
EU-Lieferkettenrichtlinie
Das EU-Parlament hat der EU-Lieferkettenrichtlinie, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), zugestimmt. Die Richtlinie trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Die CSDDD ist Teil der Omnibus-Initiative der Europäischen Union.
9.12.2025: Die Europäische Union will das europäische Lieferkettengesetz abschwächen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, dass die Vorgaben nur noch für wenige große Unternehmen gelten sollen. Die Regeln sollen zudem um ein weiteres Jahr - auf 26. Juli 2029 - verschoben werden. Das bedeutet aber auch, dass das deutsche Lieferkettengesetz bis dahin weiterhin gültig ist.
Die abgeschwächten EU-Vorgaben sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Ursprünglich waren als Grenze 1000 Mitarbeiter und eine Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sollen Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, auf EU-Ebene keiner zivilrechtlichen Haftung mehr unterliegen.
Als Strafe droht Konzernen eine Geldbuße von maximal drei Prozent ihres weltweiten Nettoumsatzes. Zudem soll es künftig keine Pflicht für Betriebe mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel im Mai sogar eine komplette Abschaffung der Richtlinie gefordert.
Dem Kompromiss der Unterhändler müssen nun erneut das EU-Parlament sowie die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.
