Weiterbildung

Geprüfte/-r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in

Sie möchten Auszubildende gezielt fördern, Weiterbildungsprozesse im Betrieb gestalten und die Qualität von Lernprozessen sichern? Mit der Prüfung zum/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/-in qualifizieren Sie sich für verantwortungsvolle Aufgaben in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und stärken Ihr Profil als pädagogische Fachkraft.

Zielgruppe

Die Weiterbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Bildungsprozesse in der Berufsausbildung und Weiterbildung ganzheitlich planen, steuern und evaluieren möchten. Typische Aufgaben sind:
  • Ausbildungsordnungen umsetzen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen entwickeln
  • Auszubildende gewinnen, auswählen und beraten
  • Beschäftigte in Lern- und Bildungsfragen begleiten
  • Bildungsmaßnahmen organisatorisch und pädagogisch gestalten
  • Fachkräfte in der Aus- und Weiterbildung betreuen
  • Qualität von Lehr- und Lernprozessen kontinuierlich sichern

Prüfungsfächer und Anforderungen

Lernprozesse und Lernbegleitung
  • Gestaltung und Begleitung von Lernprozessen
  • Lernpsychologisch sowie jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch fundierte Unterstützung
  • Auswahl und Einsatz moderner Medien
  • Lern- und Entwicklungsberatung
Planungsprozesse in der beruflichen Bildung
  • Organisation und Planung von Bildungsprozessen
  • Gewinnung und Auswahl von Auszubildenden
  • Leistungsbewertung, Prüfungen und Prüfungsgestaltung
  • Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften
  • Qualitätssicherung in Bildungsprozessen
Berufspädagogisches Handeln
  • Nachweis der Handlungskompetenz als Ausbilder*in im beruflichen Einsatzfeld
  • Prüfung in Form von Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zugelassen wird, wer folgende Bedingungen erfüllt:
  • Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf plus mindestens ein Jahr Berufspraxis oder
  • Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf plus mindestens zwei Jahre Berufspraxis und
  • erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung) oder eine gleichwertige Qualifikation

Anmeldefristen

  • Frühjahr: 5. Januar des Jahres
  • Herbst: 5. Juli des Jahres
Bitte stellen Sie Ihren Antrag zur Zulassungsüberprüfung mindestens drei Wochen vor Anmeldeschluss, damit Ihre Anmeldung rechtzeitig bearbeitet werden kann.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Vorbereitungskurse und Lehrgänge finden Sie in der WIS-Datenbank.