Fragen zur Prüfung (FAQ)
Ob Sie sich für eine Fortbildungsprüfung interessieren oder bereits mitten in der Prüfung stecken – es gibt immer noch Fragen: Zum Beispiel zur Zulassung, zur Anmeldung, zu den Prüfungsgebühren, zum Ablauf der Prüfung oder auch zum IHK-Prüfungszeugnis. In unseren FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen.
- Wie läuft eine Fortbildung konkret ab?
- Wie beantrage ich die Zulassung zur Fortbildungsprüfung?
- Wie melde ich mich zu einer Fortbildungsprüfung an?
- Wie hoch sind meine Prüfungsgebühren?
- Wo finde ich die Prüfungsordnung?
- Gibt es Vorgaben zu den Hilfsmitteln?
- Gibt es eine Vorlage für die Gebührenübernahmeerklärung?
- Gibt es eine Vorlage für den Antrag auf Nachteilsausgleich?
- Gibt es eine Vorlage für die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung?
- Ich habe mein Zeugnis verloren. Was kann ich tun?
- Kann ich für meine Prüfung Bildungsurlaub beantragen?
Wie läuft eine Fortbildung konkret ab?
Zu Beginn steht die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen. Bevor Sie mit einer Fortbildung starten, muss die IHK prüfen, ob Sie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Prüfungsteilnahme erfüllen. Wenn Sie zur Prüfung zugelassen sind, können Sie mit der Vorbereitung starten und einen Lehrgang bei einem Bildungsträger belegen. Zum Ende der Prüfungsvorbereitung müssen Sie sich bei der IHK zur Prüfung anmelden.
Wie beantrage ich die Zulassung zur Fortbildungsprüfung?
Den Antrag auf Überprüfung der Zulassung können Sie online stellen stellen. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu 15 Werktage dauern. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie von uns die Zugangsdaten zum Fortbildungs-Infocenter (FobI), mit deren Hilfe Sie sich im FobI registrieren können. Dies ist die Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit erfolgter Zulassung nicht automatisch zur Prüfung angemeldet sind.
Wie melde ich mich zu einer Fortbildungsprüfung an?
Die Anmeldung zu einer Fortbildungsprüfung ist erst nach erfolgreicher Zulassung möglich und erfolgt über das Fortbildungs-Infocenter (FobI). Sollten Sie noch keinen Zugang zum FobI haben oder Ihre Zugangsdaten noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen IHK-Ansprechpartner (Prüfungsangebot von A – Z). Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per Mail, dass Ihre Anmeldung für den jeweiligen Prüfungstermin bei der IHK eingegangen ist.
Wie hoch sind meine Prüfungsgebühren?
Hier erhalten Sie eine vollständige Übersicht über alle Gebühren (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 117 KB).
Wo finde ich die Prüfungsordnung?
Maßgeblich für die Durchführung aller unten aufgeführten IHK-Fortbildungsprüfungen ist die Verordnung des jeweiligen Weiterbildungsprofils sowie die vom Berufsbildungsausschuss der IHK Ostwestfalen erlassene Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen.
Gibt es Vorgaben zu den Hilfsmitteln?
Die bundeseinheitliche Hilfsmittelliste
Hilfsmittelliste Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 63 KB)
Hilfsmittelliste Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 63 KB)
Gibt es eine Vorlage für die Gebührenübernahmeerklärung?
Bitte nutzen Sie unsere Vorlage für die Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 59 KB).
Gibt es eine Vorlage für den Antrag auf Nachteilsausgleich?
Bitte nutzen Sie unsere Vorlage für den Antrag auf Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 51 KB).
Gibt es eine Vorlage für die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung?
Bitte nutzen Sie unsere Vorlage für die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 64 KB).
Ich habe mein Zeugnis verloren. Was kann ich tun?
Sie haben Ihr Prüfungszeugnis verloren oder es wurde vernichtet? Dann können wir Ihnen eine Zweitschrift ausstellen. Dabei handelt es sich um eines neues Original-Zeugnis mit dem Vermerk 'Zweitschrift'.
Bitte beachten Sie, dass wir Zweitschriften nur innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach der Ausstellung des Prüfungszeugnisses ausstellen dürfen.
Für die Ausstellung der Zweitschrift wird von der IHK eine Gebühr von 54,00€ (zzgl. 1,80€ Großbriefporto) erhoben. Dies gilt nicht für die Bescheinigung über die abgelegte Fortbildungsprüfung.
Bitte nutzen Sie unseren Antrag zur Beantragung einer Zweitschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB).
Kann ich für meine Prüfung Bildungsurlaub beantragen?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW).
