Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung)

Wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchte, benötigt den Ausbilderschein (AdA-Schein). Mit der Ausbildereignungsprüfung (AdA-Prüfung) weisen Sie Ihre pädagogischen Fähigkeiten nach und schaffen die Grundlage, um als Ausbilderin oder Ausbilder junge Menschen erfolgreich durch die duale Ausbildung zu begleiten.

Zielgruppe

Ausbilderinnen und Ausbilder haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen. Der Nachweis "Ausbildereignungsprüfung" (auch Ausbilderschein, AdA-Schein genannt), bestätigt die berufs- und arbeitspädagogische Eignung. Diese allein reicht allerdings für die Tätigkeit als Ausbilder nicht aus. Zusätzlich fordert das Berufsbildungsgesetz (nach §§ 29 f. BBiG) von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Unsere IHK-Ausbildungsberater überprüfen, ob die Voraussetzungen für einen Ausbildungsbetrieb und die Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen erfüllt sind.

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Teilnahme an der Ausbildereignungsprüfung gibt es keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen.

Antrag auf Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil

Absolventen bestimmter IHK-Fortbildungsprüfungen können gemäß deren Prüfungsverordnungen auf Antrag vom schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreit werden. Hierzu muss das Fachwirtzeugnis zusammen mit dem Anmeldeformular für Fachwirte eingereicht werden. Die Anmeldung zur Prüfung muss nach § 56 BBiG innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen IHK-Prüfung erfolgen.

Prüfungsinhalte und Anforderungen

Schriftlicher Prüfungsteil

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Praktischer Prüfungsteil

  • Durchführung oder Präsentation einer Ausbildungssituation bzw. -einheit
  • Fachgespräch zur Vertiefung und Reflexion

Prüfungstermine und Anmeldung

Die Ausbildereignungsprüfung (weitere Bezeichnungen auch AdA-Prüfung, AEVO-Prüfung oder Ausbilderschein) findet grundsätzlich jeden Monat statt. Bitte beachten Sie, dass unsere Termine nicht mit den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen übereinstimmen müssen.
  • Schriftliche Prüfung: in der Regel jeden ersten Dienstag oder Mittwoch im Monat (digital am Tablet)
  • Praktische Prüfung: ca. 1–4 Wochen nach der schriftlichen Prüfung
Der Anmeldeschluss ist immer der 1. Kalendertag des Vormonats.
Hinweis: Aufgrund der hohen Nachfrage empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung. Auch bei fristgerechter Anmeldung können wir nicht immer alle Wünsche zum Termin berücksichtigen. Zur Anmeldung

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur Ausbildereignungsprüfung.
Die IHK bietet ausschließlich die Prüfung an. Vorbereitungskurse und Lehrgänge finden Sie bei der IHK-Akademie Ostwestfalen sowie bei weiteren Anbietern - einen Überblick liefert die WIS-Datenbank.