IHK Ostwestfalen

Merkblatt zur Prüfung Aus- und Weiterbildungspädagogen

Prüfungsgebühr

Für die Prüfung zu AUs- und Weiterbildungspädagogen fällt eine Gebühr in Höhe von 499,00 Euro an. Diese ist wie folgt aufgeteilt:

167,00 € - Teil 1: Lernprozesse und Lernbegleitung
166,00 € - Teil 2: Planungsprozesse in der beruflichen Bildung
166,00 € - Teil 3: berufspädagogisches Handeln (nur Gesamtwiederholung möglich)

Bei einer Teilwiederholung werden 50 Prozent der Gebühren erhoben.

Den Gebührenbescheid erhalten Sie, zusammen mit der Anmeldebestätigung, ca. zwei Wochen nach dem jeweiligen Anmeldeschluss.

Prüfungstermine

Bundeseinheitlich sind zwei Prüfungsdurchgänge pro Jahr vorgesehen (Frühjahr und Herbst). Die schriftlichen Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der DIHK-Bildungs-GmbH.

Die Prüfung wird von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld i.d.R. zu beiden Terminen durchgeführt.

Prüfungsablauf

Die schriftlichen Prüfungen werden zu einem bundeseinheitlichen Termin mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durchgeführt.

Die Prüfung gliedert sich in die folgenden drei Prüfungsteile:
  • Teil 1: Lernprozesse und Lernbegleitung – Handlungsbereiche:
    • Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung
    • Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung
    • Lernpsychologisch, jungend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung
    • Medienauswahl und -einsatz
    • Lern- und Entwicklungsberatung
  • Teil 2: Planungsprozesse in der beruflichen Bildung – Handlungsbereiche:
    • Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse
    • Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden
    • Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung
    • Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften der Aus- und Weiterbildung
    • Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen
  • Teil 3: berufspädagogisches Handeln
    • Nachweis der Fähigkeit, die Ausbilderfunktion gemäß aller unter §9 der VO aufgelisteten Teilkompetenzen ausüben zu können.

Die Prüfungsteile

Teil 1: „Lernprozesse und Lernbegleitung“

Dieser Prüfungsteil besteht aus zwei komplexen, schriftlichen Situationsaufgaben und einer mündlichen Prüfung:
  • Schriftliche Prüfung:
    • Situationsaufgabe 1 (140 Minuten)
    • Situationsaufgabe 2 (140 Minuten)
  • Mündliche Prüfung:
    • Situationsbezogenes Fachgespräch aufgrund eines von zwei zur Auswahl stehenden gestellten Themen nach vorheriger Vorbereitung
      (Vorbereitung 30 Minuten / Fachgespräch 30 Minuten)
Zur mündlichen Prüfung dieses Prüfungsteils ist zugelassen, wer an der schriftlichen Prüfung, unabhängig vom erzielten Ergebnis, teilgenommen hat.

Beide gleichgewichtete schriftliche Prüfungsleistungen werden ab 2021 separat ausgewiesen und müssen eigenständig bestanden werden. Beide schriftlichen Teilergebnisse gehen zusammen zu 50% in die Gesamtwertung dieses Prüfungsteils ein. Die mündliche Prüfung bildet die anderen 50% der Gesamtnote dieses Prüfungsteils.

Teil 2: „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“

Dieser Prüfungsteil besteht aus zwei komplexen schriftlichen Situationsaufgaben:
  • Schriftliche Prüfung:
    • Situationsaufgabe 1 (140 Minuten)
    • Situationsaufgabe 2 (140 Minuten)
Beide gleichgewichtete schriftliche Prüfungsleistungen werden ab 2021 separat ausgewiesen und müssen eigenständig bestanden werden. Aus beiden gleich gewichteten schriftlichen Aufgaben wird eine Gesamtnote ermittelt.

Teil 3: „Berufspädagogisches Handeln“

Dieser Prüfungsteil besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit/Projektarbeit und einer mündlichen Prüfung in Form von Präsentation und Fachgespräch.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Prüfungsteil ist das Bestehen der beiden vorausgehen-den Prüfungsteile (Lernprozesse und Lernbegleitung & Planungsprozesse in der beruflichen Bildung) mit jeweils mindestens ausreichender Leistung (=50 Punkte).
Dieser Prüfungsteil muss in einem Prüfungsdurchlauf bestanden werden, die Befreiung von einzelnen Prüfungsleistungen ist nicht möglich.

Zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung (Präsentation und Fachgespräch) muss zudem zuvor die Projektarbeit mit mindestens ausreichender Leistung bewertet worden sein.
  • Schriftliche Prüfung:
    Projektarbeit anhand eines selbst gewählten Themenvorschlags, Bearbeitungszeit 30 Tage
  • Mündliche Prüfung:
    Die Ergebnisse der Projektarbeit sollen im Rahmen der Präsentation dargestellt und fachlich begründet werden (ca. 15 Minuten), ein anschließendes Fachgespräch knüpft an die Präsentation in Form einer vertiefenden oder erweiternden Fragestellung an und umfasst ca. 30 Minuten.
Aus den gleichgewichteten Ergebnissen von Präsentation und Fachgespräch wird eine Teilbewertung der mündlichen Prüfung ermittelt und geht zu 50% in die Gesamtwertung dieses Prüfungsteils ein. Die Bewertung der Projektarbeit bildet die anderen 50% der Gesamtnote.

Bestehen der Prüfung

Aus § 11 Abs. 11 VO ergibt sich, dass die Gesamtprüfung nur dann bestanden ist, wenn in allen drei Prüfungsteilen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden.

Auskunft über Prüfungsergebnisse

Telefonische Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wir geben die Ergebnisse ausschließlich schriftlich bekannt.

Wiederholung der Prüfung

Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, auch einzelne Klausuren der Prüfungsteile 1 + 2, können zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung des Prüfungsteils 3 ist nur als Gesamtwiederholung möglich.

Zeugnis

Über das Bestehen der Prüfung wird dem Teilnehmer ein Zeugnis ausgestellt; zusätzlich wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die in der Prüfung erzielten Punkte/Noten hervorgehen. Die Zeugnisse werden kurze Zeit nach der bestandenen Prüfung per Post zugesandt.