Weiterbildung

Erstellungshinweise zur Projektarbeit (AWP)

In der Projektarbeit soll der Teilnehmer gemäß § 6 Abs. 3 VO nachweisen, dass er komplexe berufspädagogische Problemstellungen im beruflichen Handlungsfeld erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Themenstellung bezieht sich auf die in § 9 VO genannten Prüfungsinhalte und –anforderungen.

Allgemeine Hinweise:

  1. Für die Projektarbeit ist ein Themenvorschlag einzureichen.
    Die Abgabe des Themenvorschlags erfolgt digital über das Portal „Digitaler Projektantrag“ (Zugang über das Fortbildungs-Infocenter).
    Es ist zu empfehlen, bereits bei der Erarbeitung der Themenvorschläge sicherzustellen, dass notwendige Informationen oder evtl. erforderliche Betriebsdaten für die Projektarbeit auch zur Verfügung stehen. Ein frühzeitiger Überblick kann dazu beitragen, die “Machbarkeit” bzw. Komplexität eines Themas realistisch einschätzen zu können. Je aussagekräftiger und konkreter die Themenvorschläge sind, desto sicherer wird die Entscheidungsgrundlage für den Prüfungsausschuss.
    Die Prüfungsausschüsse sind gehalten, zu einfache oder zu komplexe Vorschläge zu modifizieren oder gar abzulehnen. Muss ein Themenvorschlag abgelehnt werden, ist der Vorgabe der Verordnung, einen Vorschlag des Prüfungsteilnehmers berücksichtigen zu sollen, in vollem Umfang entsprochen: in diesem Fall wird das Thema vom Prüfungsausschuss formuliert. Der Themenvorschlag mit seinen Gliederungsentwürfen ist durch Projektbeschreibungen (zu Gegenstand der Arbeit / Problemstellungen / Zielsetzungen) zu skizzieren (ca. 3-4 Seiten). Er muss so ausführlich angelegt sein, dass zu erkennen ist, welche Ausführungen zu den einzelnen Gliederungspunkten gemacht werden sollen. Die bloße Benennung eines Gliederungspunktes beispielsweise “Beschreibung des Soll-Zustandes” oder “Diskussion der Alternativen” ist unzureichend.
  2. Gemäß § 6 Abs. 1 VO darf die Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln“ (Projektarbeit) erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungsteile “Lernprozesse und Lernbegleitung” und “Planungsprozesse in der beruflichen Bildung” durchgeführt werden. Deshalb kann die offizielle Bekanntgabe des Themas für die Projektarbeit frühestens unmittelbar nach der mündlichen Prüfung (situationsbezogenes Fachgespräch gemäß § 4 Abs. 2 VO) erfolgen, sofern dann die beiden vorangegangenen Prüfungsteile erfolgreich bestanden wurden.
  3. Für die Bearbeitung stehen nach § 6 Abs. 3 VO 30 Kalendertage zur Verfügung.
  4. Hinweise zur Projektarbeit:
  • Die Projektarbeit darf keine “reine Literaturarbeit” sein! Es muss - ausgehend von einer betrieblichen Situation - der Praxisbezug gegeben sein. Der Bezug zur einschlägigen Fachliteratur ist dort sinnvoll und auch unerlässlich, wo - anwendungsbezogen! - konkrete Gesichtspunkte und Sachverhalte oder Verfahren mit dem erforderlichen theoretischen Hintergrund erläutert und begründet werden müssen.
  • Im Hinblick auf evtl. zu berücksichtigende Betriebsdaten ist festzustellen, dass die Projektarbeit nur dem Prüfungsausschuss zugänglich ist. Sie kann nicht ausgeliehen werden. Eine evtl. Veröffentlichung käme nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Erstellers (und ggf. des Unternehmens) in Betracht.
  • Es ist zwingend, dass wörtlich oder dem Sinn nach übernommene Gedankengänge kenntlich gemacht werden. Bleiben die Zitierregeln (siehe unten) unbeachtet, erfolgt Punktabzug; in gravierenden Fällen führt dies zum Nichtbestehen der Prüfung. Die wortwörtliche Übernahme (auch einzelner Teilsätze) aus einer Originalquelle, die Umformulierung von Inhalten, Ideen, Argumenten und Meinungen (Paraphrasierung) und deren Zusammenfassung (Synopsis) sowie die Übernahme von Statistiken, besonderen Satzstrukturen, Schlüsselwörtern und Stilelementen ohne entsprechende Kenntlichmachung wird als Täuschungsversuch (mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen) gewertet (Plagiat/Teilplagiat) – unabhängig von einer etwaigen Begründung.
  • Zahlen, die in der Arbeit zu Grunde gelegt werden (z. B. Bezugsgrößen, Zuschlagssätze, Verbrauchsmengen/-zeiten, Zinssätze) müssen begründet und nachvollziehbar sein.

Zitierregeln

Bei jedem Zitieren müssen Autor und Quelle eindeutig ersichtlich sein und dabei Verweistechniken verwendet werden, die die Zitierung formal und inhaltlich richtig darstellen.
Quellen sollen in Fußnoten angegeben werden. Diese sind am Ende der Seite anzubringen und fortlaufend durchzunummerieren.
Durch Zitate wird auf verwendetes Gedankengut Dritter hingewiesen Beim direkten Zitat wird eine Textpassage wörtlich übernommen. Beim indirekten Zitat werden die Ausführungen der Quelle in eigenen Worten wiedergegeben.
Beispiel (Direktes Zitat – wörtliche Übernahme): „Der sozialen Marktwirtschaft liegt ein dualistisches Menschenbild zugrunde, in welchem der Mensch sowohl als Individuum (Verwirklichung des Individualismus) als auch als Gemeinschaftswesen (Kollektivismus) gesehen wird“[1].
Beispiel (Indirektes Zitat – Ausführung des Autors in eigenen Worten): Ein dualistisches Menschenbild ist Ausgangspunkt der Sozialen Marktwirtschaft2.
Beispiel (Nennung im Fließtext): So betont Sprenger-Menzel3, dass der Sozialen Marktwirtschaft ein dualistisches Menschenbild zugrunde liegt.
Regeln für die korrekte Nennung der Seitenangaben:
Zitate, die sich über zwei Seiten erstrecken: Seite des Beginns gefolgt von einem „f.“. Zitate, die sich über drei oder mehr Seiten erstrecken: Seite des Beginns gefolgt von einem „ff.“. Zitate, die sich auf verschiedene Seiten erstrecken: Angabe der Seiten „x, y, z“.
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[1] Sprenger-Menzel 2018: 253
2 Vgl. Sprenger-Menzel 2018: 253
3 Sprenger-Menzel 2018: 253

Quellenarten

Lehrbücher und Monografien
Name, Vorname (Erscheinungsjahr): Titel. Auflage. Erscheinungsort: Verlag.
Sammelwerke und Beiträge
Name, Vorname (Erscheinungsjahr): Titel. In: Name des Herausgebers (Hrsg.): Titel des Sammelwerkes. Auflage, Erscheinungsort: Verlag, erste – letzte Seite des Artikels im Sammelwerk.
Zeitschriftenaufsätze und Artikel in Magazinen
Name, Vorname (Erscheinungsjahr): Titel des Aufsatzes. In: Titel der Zeitschrift (Magazin).
Jahrgang, Heftnummer, erste – letzte Seite des Aufsatzes.
Internetquellen
Name, Vorname (Jahr der Veröffentlichung): Titel des Dokumentes. URL: vollständige Adresse der konkreten Seite [Stand: Tag des Zugriffs].

Umgang mit Quellen

Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Dokumentation bedingen zwangsläufig eine Zitierpflicht.
Jedes nicht eigene Gedankengut, ob wörtlich oder annähernd wörtlich übernommen, ist entsprechend kenntlich zu machen.
Zitieren dient dabei unter anderem dazu, den aktuellen Stand der Diskussion wiederzugeben, Sachverhalte neu zu bewerten, einen Ausgangspunkt für die eigene Argumentation zu bilden sowie die eigene Meinung zu untermauern.
Dabei ist zu beachten, dass nicht alles, was in schriftlicher Form zur Verfügung steht, zitierfähig oder tatsächlich zitierwürdig ist. Zitierfähig sind alle Quellen, die durch Dritte nachgeprüft werden können.
Als zitierwürdig gelten (nur) als seriös einzustufende Quellen. Beispiele für zitierwürdige Quellen sind Lehrbücher, Monografien, Sammelwerke, Tagungsbände, amtliche Veröffentlichungen, Fachzeitschriften.
Die Nutzung von Internetquellen ist möglich, wenn dadurch auf zitierwürdige Erkenntnisse zurückgegriffen wird, die anders in der gleichen Aktualität nicht verfügbar sind.
Aus der Dokumentation der Projektarbeit und den genutzten Quellen muss der Nachweis der Nutzung von grundlegenden zitierwürdigen (Online)Quellen hervorgehen. Portale, wenig spezifische Websites (Wikipedia, Wirtschaftslexikon24 und andere), Blogs, Onlinelexika sowie Onlineglossare genügen diesem Anspruch nicht. Ebenfalls nicht zitierwürdig sind populärwissenschaftliche Quellen sowie Publikums- und Boulevardpresse sowie Prospekte, Haus- und Seminararbeiten und mathematische Formeln.

Aufbau der Projektarbeit

Das Deckblatt der Projektarbeit enthält folgende Informationen:
  • Bezeichnung der Arbeit und zuständige IHK
  • Thema der Arbeit
  • Name, Vorname, Anschrift des Erstellers
  • Abgabetermin
  • Ggf. Geheimhaltungshinweis
Die IHK empfiehlt bezüglich des Inhaltsverzeichnisses die Verwendung der Dezimalgliederung (eine alphanumerische Gliederung ist ebenfalls zulässig).
Sofern notwendig, sind Abbildungs-, Tabellen-, sowie ein Abkürzungsverzeichnis vor dem Textteil zu platzieren.
Ein Abbildungs- bzw. Tabellenverzeichnis enthält alle in der Projektdokumentation verwendeten Abbildungen und Tabellen.
Abbildungen werden neben einer fortlaufenden Abbildungsnummer mit einer Abbildungsunterschrift versehen. Grundsätzlich müssen Abbildungen gut lesbar sein und benötigen einen Textbezug (siehe Beispiel). Sofern eine Abbildung einer anderen Quelle entnommen ist, bedarf es einer Quellenangabe. Wurde eine Abbildung gegenüber der Originalabbildung geändert, so ist mit einem Zusatz (in Anlehnung an …) darauf hinzuweisen. Ist die Abbildung auf Basis eigener Überlegungen entstanden, so ist dies mit dem Zusatz (eigene Darstellung) kenntlich zu machen.
Beispiel (Abbildung): Das Logo (Abbildung 1) wird von der IHK genutzt.Abbildung 1: Logo IHK ((https://www.startupregionowl.de/community/ihk-ostwestfalen-zu-bielefeld [Stand: 02.07.2018])
Tabellen werden neben einer fortlaufenden Tabellennummer mit einer Tabellenüberschrift versehen. Grundsätzlich müssen Tabellen gut lesbar sein und benötigen einen Textbezug (siehe Beispiel). Sofern eine Tabelle einer anderen Quelle entnommen ist, bedarf es einer Quellenangabe. Wurde eine Tabelle gegenüber der Originalabbildung geändert, so ist mit einem Zusatz (in Anlehnung an …) darauf hinzuweisen. Ist die Tabelle auf Basis eigener Überlegungen entstanden, so ist dies mit dem Zusatz (eigene Darstellung) kenntlich zu machen.
Beispiel (Tabelle): Die Umsatzentwicklung (Tabelle 1) entspricht den Unternehmensplanungen.

Tabelle 1: Umsatzentwicklung
(eigene Berechnungen)

Abbildungsverzeichnis
Abbildung
Abbildung 1:
Abbildung 2:

Logo IHK
Seite
5
Tabellenverzeichnis
Tabelle
Tabelle 1:
Tabelle 2:

Umsatzentwicklung
Seite
5
Abkürzungen, die in Werken zur deutschen Rechtschreibung aufgeführt sind, werden nicht im Abkürzungsverzeichnis beschrieben. Die in der Projektarbeit genutzten Abkürzungen sind alphabetisch aufsteigend in einem Abkürzungsverzeichnis zu beschreiben. Abkürzungen werden bei ihrer ersten Verwendung im Text eingeführt: Beim erstmaligen Gebrauch wird der Begriff ausgeschrieben und die Abkürzung in Klammern dem Begriff nachgestellt.
Der Textteil der Projektarbeit gliedert sich in einen einleitenden Teil, einen Hauptteil und einen Schlussteil.
Einleitender Teil: In der Einleitung wird die Aufgabenstellung (Projektauslöser) und das Ziel der Arbeit sowie die Vorgehensweise und der Aufbau der Arbeit vorgestellt.
Hauptteil: Dieser Teil bildet inhaltlich den Schwerpunkt und ist der umfangreichste Teil der Dokumentation zur Projektarbeit. Hier werden das Thema der Projektarbeit sowie die im einleitenden Teil formulierte und abgegrenzte Aufgabenstellung systematisch, vollständig und strukturiert bearbeitet (Theorie – Praxis – Transfer). Es sind für die Aufgabenstellung, auf Basis der theoretischen Grundlagen bezüglich der Themenstellung, logische und schlüssige Lösungswege zu entwickeln, die für den Leser durch lückenlose, widerspruchsfreie Argumentationsfolgen, die frei von Behauptungen sind, nachvollziehbar sein müssen.
Schlussteil: Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse (keine Wiederholung der bisherigen Dokumentation) mit den entsprechenden Schlussfolgerungen aus den erarbeiteten Erkenntnissen werden in diesem Teil dargestellt (Ergebnisse – Schlussfolgerungen – Fazit).
Wird der Dokumentation zur Projektarbeit mehr als eine Anlage beigefügt, ist ein Anlagenverzeichnis zu erstellen. In den Anlagenteil werden Dokumente aufgenommen, die zum besseren Verständnis der Vorgehensweise beitragen und durch Einfügen in den laufenden Textteil den Gedankenfluss hemmen würden. Der Anlagenteil sollte keine Dokumente enthalten, die sonst nicht untergebracht werden können und ist nicht dahingehend zu missbrauchen, die Seitenbeschränkung (ca. 30 Seiten Textteil) zu unterlaufen. Ein Bezug zum Textteil muss gegeben sein.
Anlagenverzeichnis
Anlage
Anlage 1:
Anlage 2:

Anlagenüberschrift
Anlagenüberschrift
Seite

Beispiele möglicher Anlagen: Fragebögen, statistische Aufstellungen, umfangreiche Berechnungen, Formulare, dem Leser nicht zugängliches Material (nicht veröffentlichte Unternehmensunterlagen, graue Literatur).

Literaturverzeichnis
Die für die Erstellung der Arbeit verwendete Literatur ist in einem Literaturverzeichnis zu dokumentieren. In das Literaturverzeichnis soll nur öffentlich zugängliche Literatur aufgenommen werden. Das Literaturverzeichnis ist die alphabetische und durchnummerierte Auflistung der Autoren (bzw. Herausgeber), auf die im Textteil hingewiesen bzw. die im Text zitiert wurden.
  1. Sprenger-Menzel, M. Th. P. (2018): Grundlagen der Nationalökonomie und der Wirtschaftspolitik in Bachelor- und Masterstudiengängen. 7., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Witten: Bernhardt-Witten.
Am Ende der Arbeit ist (bei jedem Exemplar) durch Unterschrift einer Erklärung (Eigenständigkeitserklärung) zu bestätigen, dass die Projektarbeit selbstständig angefertigt wurde. Folgender Text ist zu verwenden:
„Ich versichere, dass ich diese Arbeit selbstständig erstellt habe und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet wurden. Die Nutzung von KI-Tools ist offengelegt.
Alle Zitate und Übernahmen sind kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde in dieser Form noch in keiner anderen Prüfung vorgelegt.“
(Ort, Datum, Unterschrift)

Gestaltung / Formalien

Inhaltsverzeichnis nummerisch gegliedert (alphanummerisch ebenfalls zulässig)
Schrift / Schriftgröße Arial, 12 Punkt
Zeilenabstände 1,5–zeilig
Seitennummerierung: ab Textteil fortlaufend, mit 1 beginnend
Seitenumfang: 30 Textseiten (nicht eingerechnet: Deckblatt, Verzeichnisse und Anlagen)
Deckblatt: siehe oben
Gliederungstiefe:
Bis zu vier Gliederungsebenen. Nach der jeweils letzten Ziffer eines
Gliederungspunktes wird kein Punkt gesetzt.
Gliederungslogik
Bei jedem Gliederungspunkt muss es mindestens einen weiteren
Unterpunkt der gleichen Gliederungsebene geben:
Wenn <1.1.1>, dann mindestens auch <1.1.2>.
Herstellung/Format maschinenschriftlich/DIN A 4
Seitenränder Heftrand links 2,50 cm, Korrekturrand rechts 2,50 cm; Blocksatz
Druck einseitig
Heftung gebunden
Anzahl 2 Exemplare gedruckt + als PDF-Dokument (Hochladen über das Fortbildungs-Infocenter)

Bewertung „Prüfungsteil Berufspädagogisches Handeln“

Für den Prüfungsteil ist eine Note aus dem Durchschnittswert der Punktebewertungen der Prüfungsleistungen in der schriftlichen Projektarbeit und den (ebenfalls gleich zu gewichtenden) Ergebnissen aus Präsentation und Fachgespräch zu bilden.

Krankheit des Prüfungsteilnehmers

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von 30 Kalendertagen (§ 6 Abs. 3 VO) ist nicht möglich. Kann auf Grund von Krankheit (nach Bekanntgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss) die Abgabefrist nicht eingehalten werden, ist zunächst ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Prüfungsunfähigkeit dokumentiert (entsprechend der Anlage zur Prüfungsanmeldung). Dem Prüfungsausschuss ist zum nächsten Prüfungstermin ein neuer Themenvorschlag zu unterbreiten.
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* Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird nur die maskuline Form verwendet, die feminine Form ist ebenfalls gemeint.