Schiedsgerichte entwickeln keine Lösungsvorschläge, sondern entscheiden Streitigkeiten - außergerichtlich und endgültig - unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der staatlichen Gerichte.
Stehen keine Rechtsfragen, sondern lediglich Tatsachen und Fachfragen oder von solchen abzuleitende tatsächliche Folgerungen im Streit, genügt es oftmals, wenn die Parteien gemeinsam einen Sachverständigen beauftragen.
Die gesetzlich eingerichtete Einigungsstelle hat die Aufgabe, in Wettbewerbsstreitfällen eine gütliche Einigung anzustreben. So werden Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und kostensparend beigelegt.