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Internetrecht

Schuhhändler mit Tablet-Computer in der Hand. © HighwayStarz - depositphotos.com

Seit dem 1. Juli 2021 gilt in der EU eine einheitliche Lieferschwelle für den innergemeinschaftlichen Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Was das konkret für Online-Händler bedeutet? Wir klären auf.

Impressum © N Media - Fotolia

Alle gewerblichen Anbieter einer Homepage müssen in einem Impressum die wichtigsten Daten zum Unternehmen angeben.

Frau kauft am Computer ein © Kzenon/Fotolia

AGBs sind für Onlineshops unverzichtbar. Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist deren Gestaltung aber nicht ohne Risiken.

Online-Auktion © Bet_Noire - Getty Images/iStockphoto

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch Händler, die ihre Waren per Internet verkaufen, müssen sich an bestimmte Gesetze halten.

Handschrift © Gajus - Getty Images/iStockphoto

Bei Fernabsatzverträgen besteht das Recht, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen. Über die Bedingungen muss informiert werden.

Junge Frau am Telefon © Fotolia/Yuri Arcurs

Mit der richtigen Formulierung wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vermeiden.