US-Importzölle und EU-Gegenzölle

Viel Wirbel und immer wieder kurzfristige Änderungen prägen die gegenwärtige Zoll-Politik des US-Präsidenten Donald Trump - und führen damit zu enormen unternehmerischen Unsicherheiten auch für die Brandenburger Wirtschaft. Die wichtigsten Fragen und Informationen zu den US-Importzöllen auch gegen europäische Waren und den Gegenmaßnahmen der EU sind im folgenden zusammengefasst.

Politische Einordnung für die Brandenburger Außenwirtschaft

Im Sommer 2025 haben sich die USA und die EU nach vielen Gesprächen auf einen Basiszollsatz von 15 Prozent für die meisten EU-Importe in die USA geeinigt. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Vereinbarungen. Mitte Januar 2026 muss die Vereinbarung noch durch das EU-Parlament bestätigt werden.
Bereits vor der Aussetzung der am 2. April durch US-Präsident Donald Trump verkündeten General-Zölle haben sich die IHKs in Brandenburg im Namen der Brandenburger Wirtschaft in einer Pressemitteilung folgendermaßen positioniert:
Die IHKs Cottbus, Ostbrandenburg sowie Potsdam kritisieren die neuen Einfuhrzölle auf EU-Waren in die USA scharf. Schließlich sind die USA seit Jahren ein bedeutender Handelspartner für Brandenburg und waren im Jahr 2024 wichtigster Handelspartner im Export außerhalb der EU. Mit der aktuellen US-Regierungspolitik jedoch wird ein ehemals verlässlicher und berechenbarer Absatzmarkt nun zum Risikofaktor: Mit den nun beinahe alle Warengruppen betreffenden US-Zöllen sind nicht nur die direkt exportierenden Brandenburger Firmen dem Zusatzzoll ausgesetzt - es sind auch bald Effekte für deren Zulieferer zu erwarten, deren Ausmaß noch nicht abzusehen ist.
„Für unsere international agierenden Unternehmen sind unsichere Zeiten angebrochen. Sie müssen nun die Auswirkungen der Handelspolitik auf ihr Geschäft permanent verfolgen und Kosten und Preise laufend neu kalkulieren“, sagt Potsdams IHK-Präsidentin Ina Hänsel, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs des Landes Brandenburg.

Übersicht über die wichtigsten Zoll-Fragen

Seit dem 7. August 2025 unterliegen die überwiegende Mehrheit der EU-Produkte bei der Einfuhr in die USA den vereinbarten US-Zollsätzen von 15 Prozent. Dieser Basiszollsatz stellt eine Obergrenze dar, der die bisher erhobenen Most-Favored-Nation (MFN)-Zollsätze miteinschließt. Er gilt auch für KfZ und KfZ-Teile siwie für etwaige zukünftge Zölle für Pharma- und Halbleiterprodukte.
Bereits seit dem 12. März beziehungsweise dem 3. April gelten weitere US-Importzölle auf Stahl- und Aluminium-Produkte sowie auf Kraftfahrzeuge und -teile.
Eine hilfreiche Übersicht zu den wichtigsten Fragen rund um diese Zölle inklusive den Links zu den originalen Executive Orders und einem Guidance der U.S. Customs and Border Protection hat die IHK Potsdam auf ihrer Webseite aktuell aufgearbeitet.

Weitführende Informationen und Links

Eine stets aktuelle Übersicht über die neuesten Entwicklungen in der US-Zollpolitik halten auch ein Themen-Special der Germany Trade and Invest (GTAI) bereit. Hier finden sich beispielsweise auch die aktuellsten Durchführungsverordnungen der EU in Reaktion auf die bisherigen US-Zölle.
Die Webseite der AHKs in den USA hält ebenfalls eine ausführliche Übersicht über alle US-Importzölle bereit und listet auch selektive Ausnahmen auf.
Die EU hat einen Fragen-Antworten-Katalog zu den Zöllen zwischen den USA und der EU erstellt, der auf allgemeinere Fragen wie etwa zum Handelsüberschuss zwischen beiden Parteien, die Mehrwertsteuer oder auf die durchschnittlichen Zollsätze eingeht.
Schließlich bietet die EU-Webseite Access2Markets eine aktuelle Hilfestellung, was bei der Einführung spezifischer Produkte auch auf den US-Markt zu beachten ist.