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Als Kaufmann gibt es bei der Namensgebung viel zu beachten. Mit den drei folgenden Schritten lässt sich der "richtige" Name finden. Dazu hilft eine Firmenvoranfrage, den Prozess abzusichern
Für den Namen eines Unternehmens sind bestimmte Kriterien zu beachten. Die IHK prüft, ob ein Name zulässig ist oder nicht.
Um die passende Rechtsform für das Unternehmen auszuwählen, müssen verschiedene Kriterien berücksichtigt werden.
Die Führung einer Firma ist ausschließlich dem Kaufmann vorbehalten. Dies setzt die Eintragung im Handelsregister voraus.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eines Unternehmens Auskunft gibt.
Eine Vielzahl von Unternehmen muss ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Die Offenlegung dient dem Schutz des Rechtsverkehrs.