Die Wahl der richtigen Rechtsform

Um die passende Rechtsform für eine Unternehmung auszuwählen, müssen viele Aspekte berücksichtigt und abgewogen werden.
Wird aufgrund der Größe und des Umfangs des zu gründenden Unternehmens eine Haftungsbeschränkung benötigt, empfiehlt sich die Gründung einer Kapitalgesellschaft, da die Haftung der Gesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Unter steuerrechtlichen Aspekten mag wiederum im Einzelfall eine Personengesellschaft sinnvoll sein.
Ob das Unternehmen als Handelsgewerbe im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) gilt, mit all den damit verbundenen Rechten und Pflichten, richtet sich nach der Rechtsform sowie der Größe des Unternehmens.
Die Partnerschaft als Unternehmensform ist eine Personengesellschaft nach deutschem Recht, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können (Steuerberater, Rechtsanwälte und so weiter).
Neben den Rechtsformen nach deutschem Recht können aber auch die Rechtsformen für Unternehmen anderer europäischer Länder oder auch dem sonstigen Ausland berücksichtigt werden. So können die niederländische Besloten Venootschap met beperkte Aansprakekijkheid (B.V.) oder die polnische Spólka z ograniczona odpowiedzialnoscia (sp. z o.o.) auch Niederlassungen in Deutschland gründen. Die Gründung der Niederlassung einer Limited in Deutschland dürfte nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union nicht mehr möglich sein.
Vor Gründung eines im Handelsregister einzutragenden Unternehmens sollte bei der örtlich zuständigen IHK die Zulässigkeit der beabsichtigten Firmierung erfragt werden. Bei der IHK Ostbrandenburg steht dafür ein Online-Formular zur Verfügung.