Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Die Gewerbeordnung regelt unter anderem auch Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe.
Im Bewachungsgewerbe darf laut Gesetz nur tätig sein, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese sind im § 34 a geregelt.
Die Industrie- und Handelskammern sind zuständige Stellen für die
  • Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO und die
  • Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO
Laut Gewerbeordnung gilt:
Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  2. Schutz vor Ladendieben,
  3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
  4. Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15.7.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
  5. Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Für alle anderen Bewachungstätigkeiten (Bewachung von Leben und Eigentum fremder Personen) genügt laut Gesetz die Unterrichtung.
Hinweis der IHK:
Das Gesetz formuliert Mindestanforderungen. Ein Arbeitgeber kann an seine Mitarbeiter höhere Anforderungen stellen.
Die Einhaltung des Gesetzes überwachen die Gewerbeämter.

Informationen zur Sachkundeprüfung:
Wichtiger Hinweis:
Zur Teilnahme an der IHK-Sachkundeprüfung ist eine Identifizierung der Teilnehmer mit einem gültigen Ausweisdokument erforderlich. Sollten Sie Ihre Identität mit dem Reisepass oder einem anderen Ausweisdokument ohne Anschrift nachweisen wollen, bitten wir zusätzlich Ihre Meldebescheinigung unaufgefordert vorzulegen. Nicht-EU-Bürger weisen bitte zusätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel gemäß § 48 Abs. 1 AufenthG nach. Nicht ausreichend zur Identitätsfeststellung sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen sowie Duldungsbescheinigungen, welche nicht als Passersatz gekennzeichnet sind.
  • Bitte finden Sie sich rechtzeitig, mindesten 30 Minuten vor Prüfungsbeginn ein. Die Identitätsfeststellung kann aktuell erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.
  • Mit der Anmeldung fordern wir Sie auf, bestimmte Ausweisdokumente vorab in Kopie über das Anmeldeportal zu übersenden. Diese Bilddateien werden nur für die Identitätsfeststellung genutzt und dann vernichtet.
  • Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen Teil (15 Minuten je Prüfling). Mündlich können bis zu fünf Teilnehmer gleichzeitig geprüft werden.
  • Es sind Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich. Wörterbücher sind als Hilfsmittel nicht zugelassen.
  • Der Termin zur mündlichen Prüfung wird im Anschluss an die schriftliche Prüfung zugeteilt, wenn in dieser mindestens 60 Punkte erreicht wurden.
  • Prüfungsgebühr (ab 01.08.2026 260,00 €) 210 Euro
    mündliche Wiederholungsprüfung (ab 01.08.2026 150,00 €) 115 Euro
  • Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung erfordert eine umfassende und intensive inhaltliche Vorbereitung. Sie kann sowohl durch selbständiges Lernen, als auch durch Schulungsmaßnahmen bei Weiterbildungsträgern oder in Unternehmen erfolgen.
Nach bestandener Prüfung stellt die IHK eine „Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34 a“ entsprechend der Verordnung über das Bewachungsgewerbe aus.
Für weitere Auskünfte stehen die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen der IHK Ostbrandenburg zur Verfügung.

zur ONLINE-Anmeldung
(Die Buchung der Termine ist regelmäßig erst 3 Monate vor Prüfungsbeginn möglich.)