So geht es: Beantragung eines Nachteilsausgleich
Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (Gewerbeordnung, § 34a Bewachungsgewerbe)
Warum gibt es bei Prüfungen einen Nachteilsausgleich?
Behinderungen oder chronische Erkrankungen können zur Beeinträchtigung bei der Erbringung von Prüfungsleistungen führen. Die Möglichkeit zum Nachteilsausgleich bei einer Behinderung wird von der IHK Ostbrandenburg aufgrund der geltenden Rechtslage Teilnehmern an einer Sachkundeprüfung eingeräumt. Die jeweils angemessene Form des Nachteilsausgleichs wird unter Berücksichtigung der individuellen Situation für jeden Betroffenen in einer Einzelfallentscheidung situationsgerecht und entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten entschieden und festgelegt. Der Nachteilsausgleich soll auch für den benachteiligten Menschen vergleichbare Prüfungsleistungen ermöglichen. Benachteiligungen sollen ausgleichen werden ohne Bevorteilungen zu gewähren. Ziel ist die Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer.
Wer beantragt einen Nachteilsausgleich?
Die Person, die die Prüfung ablegen möchte, beantragt den Nachteilsausgleich.
Wann muss ein Nachteilsausgleich beantragt werden?
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss spätestens mit der Anmeldung zur Sachkundeprüfung der IHK Ostbrandenburg eingereicht werden.
Was ist bei der Beantragung einzureichen?
Für den Antrag ist das entsprechende Formular mit folgenden Angaben einzureichen:
- Angaben zum Prüfungsteilnehmer
- Beschreibung der Behinderung
- Konkrete Angaben zum gewünschten Nachteilsausgleich
- Dem Antrag ist beizufügen: Fachärztliches Gutachten, das den Nachteilsausgleich begründet oder unterstützt (aktuell, i.d.R. nicht älter als zwei Jahre und mit Handlungsempfehlung in Bezug auf die Prüfung); alternativ kann eine Kopie des gültigen Behindertenausweises vorgelegt werden, wenn die Nachteile offensichtlich erkennbar sind.
Wie wird dann durch die IHK weiter verfahren?
Der/die Antragsteller/-in erhält zeitnah eine schriftliche Antwort zur Art des gewährten Nachteilsausgleichs bzw. eine Begründung im Fall von Änderungen oder Ablehnung des beantragten Nachteilsausgleichs.
