Hinweise zur mündlichen Prüfung - Reportvariante

Für den Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern sowie Lösungswege zu entwickeln, zu begründen und zu reflektieren,
  • kunden- und serviceorientiert zu handeln,
  • betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten und
  • Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.
Dabei kann der Ausbildungsbetrieb wählen, ob die "klassische Variante" oder die "Report-Variante" in Frage kommt.
Die Angabe über die Auswahl des Zugangsweges (Report, klassisch) ist zwar erst mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 der IHK mitzuteilen, doch die Entscheidung sollte  vom Ausbilder wesentlich früher getroffen werden. Die IHK empfiehlt, bereits im Laufe der Ausbildung in der Wahlqualifikation eine Variante auszuwählen. Dies ist wichtig, da aus beiden Wahlqualifikationen eine reale betriebliche Fachaufgabe im Ausbildungsunternehmen durchgeführt werden muss, sofern die Report -Variante in Betracht kommen soll.