Entscheidung über die Variante der mündlichen Prüfung - Büromanagement

Für den Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  • berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern sowie Lösungswege zu entwickeln, zu begründen und zu reflektieren,
  • kunden- und serviceorientiert zu handeln,
  • betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten und
  • Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.
Wahl der Zugangswege:
Report-Variante:
Grundlage für das Fachgespräch ist einer der beiden eingereichten Reporte (pro WQ ein Report) über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe, sofern mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 die Report-Variante gewählt wurde. Der Report wird nicht bewertet. Es ist darauf zu achten, dass die eingereichten Reporte inhaltlich zu Ihren jeweiligen Wahlqualifikationen passen.
Sofern die Report-Variante gewählt wurde, jedoch keine Reporte bis zum Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 eingereicht wurden, wird dieser Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet.
Klassische Variante:
Grundlage für das Fachgespräch ist eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben aus einer der festgelegten Wahlqualifikationen, die dem Prüfling vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden, sofern mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 die „klassische“ Variante gewählt wurde. Es sind keine Unterlagen vorab einzureichen.
Bitte beachten: Nachdem die Entscheidung mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 der IHK mitgeteilt wurde, ist eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich.
Die Entscheidung über die Auswahl des Zugangsweges (Report oder klassisch) ist zwar erst mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 der IHK mitzuteilen, sie sollte jedoch vom Ausbilder wesentlich früher getroffen werden. Es empfiehlt sich in der Wahlqualifikation, im Laufe der Ausbildung. Dies ist notwendig, da aus beiden Wahlqualifikationen eine reale betriebliche Fachaufgabe im Ausbildungsunternehmen durchgeführt werden muss, sofern die Report-Variante in Betracht kommen soll. Als Orientierungshilfe für die Auswahl einer geeigneten betrieblichen Fachaufgabe lesen Sie bitte die Hinweise zu den Anforderungskriterien.
Unabhängig davon, ob die Report-Variante oder die „klassische“ Variante gewählt wird, wird das höchstens 20minütige Fachgespräch mit einer Darstellung von Aufgabe und Lösungsweg in ca. 3 – 5 min. durch den Prüfling eingeleitet. Bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch zeigt. Der Prozess der betrieblichen Fachaufgabe bzw. der Prozess der vom Prüfungsausschuss gestellten Fachaufgabe wird nach folgenden Kriterien, die sich aus der Verordnung ergeben, bewertet.
  • Planung: berufstypische Aufgabenstellungen erfassen, betriebspraktische Aufgaben planen, Lösungswege entwickeln
  • Durchführung/Begründung der Vorgehensweise: Probleme und Vorgehensweisen erörtern,  kunden- und serviceorientiert handeln, betriebspraktische Aufgaben durchführen, Lösungswege begründen
  • Berücksichtigung der Rahmenbedingungen/des Gesamtzusammenhangs: 
    wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Zusammenhänge berücksichtigen, Kommunikations- und Kooperationsbedingungen   berücksichtigen
  • Kontrolle/Bewertung und Ergebnisse: Lösungswege reflektieren, betriebspraktische Aufgaben auswerten