Hinweise zum Prüfungsbereich "Einsatzgebiet"
Auszug aus der Verordnung
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/-frau zum Industriekaufmann/-frau vom 23. Juli 2002 soll der Prüfling lt. § 9 Abs. 3 Nr. 4 in der Abschlussprüfung
„...in einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbstständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann."
“Der Prüfling erstellt über eine Fachaufgabe im Einsatzgebiet einen höchstens fünfseitigen Report als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch.”
„Eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung zur Genehmigung vorzulegen."
„Der Report wird nicht bewertet.".
„Er ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Prüfung im Prüfungsbereich Einsatzgebiet zuzuleiten.".
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Beantragung der Fachaufgabe
Die Beantragung des Inhaltes der Fachaufgabe und die Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erfolgen über die Online-Anwendungen Azubi-Infocenter sowie Prüfer-Infocenter. Der Antrag zur Genehmigung ist fristgerecht einzureichen. Alle Fristen zur Einreichung finden Sie unter DiPa. Alle im Antrag vorgegebenen Eingabefelder sind zu bearbeiten.
Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss kann mit der Bearbeitung der Fachaufgabe entsprechend des angegebenen Durchführungszeitraumes begonnen werden. Die anzufertigende Dokumentation (praxisbezogenen Unterlagen) ist in Papierform und digital einzureichen.
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Genehmigung der Fachaufgabe
Die Genehmigung des Inhaltes der Fachaufgabe erfolgt spätestens 4 Wochen nach Ende der Einreichungsfrist durch den Prüfungsausschuss. Der/Die Prüfungsteilnehmer/in erhält eine Benachrichtigung nach erfolgter Genehmigung seines/ihres Antrages per Mail.
Bei Ablehnung erhält der/die Prüfungsteilnehmer/in eine Begründung, die als Grundlage zur Änderung des Inhaltes und damit zur Erreichung der Konformität mit den Anforderungen genutzt werden kann. Vom Prüfungsausschuss festgelegte Auflagen sind bei der Umsetzung zu berücksichtigen.
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Inhaltliche Hinweise zur Erstellung des Reports
Die Abschlussprüfung mit Präsentation und Fachgespräch zum Prüfungsbereich Einsatzgebiet erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Darstellung (Report) der tatsächlich ausgeführten Fachaufgabe im Einsatzgebiet. Sie dient dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf Präsentation und Fachgespräch. Dem Report können erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen beigefügt werden.
Auch wenn der Report nicht bewertet wird, sollte auf eine sorgfältige Ausführung geachtet werden.
Die Reihenfolge ist unbedingt einzuhalten!
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Umfang und Formvorschriften
Hinweis: Der Report ist gelocht im Heftstreifen (Aktendulli) abzulegen.
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Die Präsentation
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Das Fachgespräch
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Bewertung Präsentation und Fachgespräch
Präsentation | Fachgespräch |
30 % | 70 % |