Infoblatt

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Die Bundesregierung hat den § 34a der Gewerbeordnung, der die gewerberechtlichen Rahmenbedingungen für das Bewachungsgewerbe vorgibt, sowie die Bewachungsverordnung geändert. Neben der Verlängerung der Unterrichtungsverfahren für Unternehmer, leitende Mitarbeiter und Beschäftigte in Bewachungsunternehmen wird für bestimmte Bewachungsaufgaben der Nachweis einer Sachkundeprüfung vorgeschrieben. Die Einzelheiten sind im Gesetz zur Änderung des Bewachungsgewerberechts geregelt worden (BGBl I, 2002, S. 2724ff.)

Wer muss geprüft werden?

Sofern keiner der nachstehenden Befreiungstatbestände vorliegt, muss die Sachkundeprüfung von jedem Unternehmer oder Angestellten erfolgreich absolviert worden sein, der eine der folgenden Tätigkeiten im Rahmen eines erlaubnispflichtigen Gewerbes gemäß § 34a GewO ausübt oder ausüben will:
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen
  • mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sog. Citystreifen etc.),
  • Schutz vor Ladendieben (sog. Kaufhausdetektive),
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
  • (z. B. Türsteher),
  • Bewachung in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende oder Flüchtlinge (Flüchtlingsunterkünfte),
  • Bewachung in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.

Wer ist von der Prüfung befreit?

An der Prüfung muss nicht teilnehmen, wer:
  • eine Prüfung als "Geprüfte Werkschutzfachkraft" bei einer IHK abgelegt hat,
  • eine Prüfung als "Geprüfter Werkschutzmeister" bei einer IHK abgelegt hat,
  • den Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit erfolgreich abgeschlossen hat,
  • die Laufbahnprüfungen für den mittleren Polizeidienst und im Bundesgrenzschutz, für den mittleren Justizvollzugsdienst sowie für Feldjäger in der Bundeswehr absolviert hat,
  • als selbstständiger Gewerbetreibender, Geschäftsführer oder Betriebsleiter am 1. Januar 2003 bereits seit mindestens drei Jahren im Besitz der erforderlichen Bewachungserlaubnis ist,
  • am 31.03.1996 bei einem Bewachungsunternehmen mit Bewachungsaufgaben betraut war, darüber eine Bescheinigung des Arbeitgebers (mit Angaben über die Anmeldung zur Sozialversicherung!) vorlegen und am 1. Januar 2003 eine ununterbrochene dreijährige Bewachungstätigkeit nachweisen kann,
  • als Bewachungsbeschäftigter vor Aufnahme der Beschäftigung unterrichtet wurde und am 1. Januar 2003 eine mindestens dreijährige ununterbrochene Tätigkeit im Bewachungsgewerbe nachweisen kann.

Wann muss die Prüfung abgelegt werden?

Die Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme einer der vorgenannten Tätigkeiten absolviert werden. Bei Nichtbestehen darf sie wiederholt werden.

Was ist das Ziel der Sachkundeprüfung?

Mit dieser Sachkundeprüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die in diesen Bereichen tätigen Personen über die für die Ausübung dieser besonders konfliktträchtigen Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischer Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung Kenntnisse in einem Umfang erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermöglichen. Der Wissensstand dieser Mitarbeiter und Unternehmen muss deutlich über dem Wissen liegen, das im Rahmen der Unterrichtungsverfahren vermittelt werden kann.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Durchführung der Sachkundeprüfung wurde den IHKs übertragen. Zunächst findet die schriftliche Prüfung statt (Dauer: zwei Stunden). Sofern dort mehr als 50 Prozent der möglichen Punkte erzielt wurden, ist der Prüfling für die mündliche Prüfung zugelassen. Für die mündliche Prüfung sind pro Teilnehmer ca. 15 Minuten anzusetzen. Es dürfen auch mehrere Teilnehmer gemeinsam geprüft werden. Nur wer in beiden Prüfungsteilen mehr als 50 Prozent der möglichen Punkte erzielt, hat die Prüfung bestanden. Die Prüfung darf wiederholt werden. Die Anerkennung einzelner Prüfungsteile der schriftlichen Prüfung für den Wiederholungsfall ist nicht möglich.

Welche Wissensgebiete werden in der Prüfung behandelt?

Geprüft werden die folgenden Sachgebiete:
  1. Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  2. Datenschutzrecht
  3. Bürgerliches Gesetzbuch
  4. Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  5. Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste
  6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  7. Grundzüge der Sicherheitstechnik
In der mündlichen Prüfung liegen die Schwerpunkte auf den Sachgebieten „Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht“ und „Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt“.

Was kostet die Prüfung?

Für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe berechnen die niedersächsischen IHKs eine Gebühr in Höhe von 170 EURO.

Wie kann man sich auf die Prüfung vorbereiten?

Art und Umfang der Prüfungsvorbereitung ist jedem Teilnehmer freigestellt. Die IHK bietet keine eigenen Vorbereitungskurse an. Bitte sprechen sie einschlägig bekannte Weiterbildungsanbieter wie beispielsweise den Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e. V. (VSW), Kamerbalken 14, 22525 Hamburg, Telefon: 040 818036, www.vswn.de, an.

Gibt es Literatur zur Vorbereitung?

Als Anbieter von Literatur für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. § 34a Gewerbeordnung sind der Oldenburgischen IHK zum Beispiel nachfolgende Verlage bekannt:
DIHK-Verlag, Berlin
Telefon: 030 20308-0
www.dihk-verlag.de
LIfSA Lehrinstitut für Sicherheitsausbildung, Hannover
Telefon: 0511 3906362
www.lifsa.de
Richard Boorberg Verlag, Stuttgart
Telefon: 0711 73 85-0
www.boorberg.de
SecuMedia Verlags GmbH, Ingelheim
Telefon: 06725 9304-0
www.secu.media
Die Reihenfolge ist alphabetisch sortiert und lässt keine Rückschlüsse auf die Qualität der Anbieter bzw. der Vorbereitungsmaterialien zu.

Gibt es Musterfragen?

Unter diesem Link können Sie einen Online-Mustertest durchführen:
https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/weiterbildung/pruefungen-von-a-z/pc-pruefungen/
Voraussichtliche Termine:
  • 18. April 2024 (ausgebucht)
  • 16. Mai 2024 (ausgebucht)
  • 20. Juni 2024
  • 15. August 2024
  • 19. September 2024
  • 17. Oktober 2024
  • 21. November 2024
Wichtig: Anmeldeschluss ist jeweils 4 Wochen vor dem Prüfungstermin!
Bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen müssen die Termine verschoben werden.