Gemeinsam Handel stärken!

Kommunale Einzelhandelskonzepte

Der Einzelhandel prägt das Gesicht einer Stadt – und sorgt für Diskussionen. Denn die Meinungen über neue Geschäfte, Einkaufscenter und Ladenzeilen gehen oft auseinander.
Die Verantwortlichen müssen sich viele Fragen stellen:
  • Ist das Projekt uneingeschränkt positiv für die Kommune?
  • Gibt es einen geeigneteren Standort?
  • Schließt das Geschäft tatsächlich eine bestehende Versorgungslücke?
Bei der Suche nach den richtigen Antworten helfen kommunale Einzelhandelsentwicklungskonzepte. Damit können Städte und Gemeinden ihre Einzelhandelsentwicklung steuern und neue Investitionen dahin lenken, wo es nach ihren Vorstellungen am meisten Sinn macht.

Strategie und Planungssicherheit

Das Konzeptpapier analysiert die bestehenden Handelsstrukturen und zeigt Angebotslücken. Im Blickpunkt stehen alle Standorte und Flächen, die zukünftig eine Entwicklungsoption darstellen sollen. Eine Kommune verschafft sich damit einen Überblick über das Jetzt – und das mögliche Morgen. Mit einem Einzelhandelskonzept können Städte und Gemeinden Ortskerne und andere Einkaufslagen strategisch entwickeln. Gleichzeitig gibt es Händlern und Investoren Planungssicherheit, denn eine klare Entwicklungsstrategie schließt großflächigen Einzelhandel an überraschenden Standorten von vornherein aus. Die Vorteile strategischer Planung liegen klar auf der Hand, doch oft fehlt dieses durchdachte Vorgehen in der Praxis: Im Moment haben zwei Drittel aller niedersächsischen Kommunen kein oder nur ein veraltetes kommunales Einzelhandelskonzept.

Woraus besteht ein Einzelhandelskonzept?

Eine fundierte Analyse der aktuellen Standortgegebenheiten und der Einzelhandelsstruktur ist die Basis jedes Einzelhandelskonzepts. Neben räumlichen, funktionalen, ökonomischen und soziodemografischen Rahmendaten des Standorts muss vor allem das örtliche Einzelhandelsangebot erfasst werden. Auch die sogenannten Komplementärnutzungen sind zu berücksichtigen, da sie viele potenzielle Kunden an den Standort ziehen – zum Beispiel Gastronomie, Dienstleister und Kultureinrichtungen.
In jedem Einzelhandelskonzept müssen außerdem zentrale Versorgungsbereiche festgelegt werden. Betriebe, die außerhalb dieser Flächen liegen, sehen sich mit Beschränkungen konfrontiert. Deshalb ist bei diesem Thema besondere Sorgfalt geboten. Begehungen und Gespräche mit Betroffenen sind unumgänglich. Ein weiterer Bestandteil eines Einzelhandelskonzepts ist die Sortimentsliste, die Warengruppen als nahversorgungsrelevant, nicht zentren- und nicht nahversorgungsrelevant sowie zentrenrelevant klassifizieren.
Der Analyse und Kategorisierung folgen das Definieren von Leitsätzen und Empfehlungen sowie das Festlegen von Standorten. Im Sinne einer lebendigen Stadt mit einer strategisch entwickelten Einzelhandelsstruktur. Durchdacht – mit Kopf und Konzept.
Die Vollversammlung unserer IHK hat sich klar für die Aufstellung von Einzelhandelskonzepten ausgesprochen. In den Positionen heißt es:
„Eine aktive Politik für die Städte und Gemeinden braucht aktuelle kommunale und regionale Einzelhandelsentwicklungskonzepte, in denen zentrale Versorgungsbereiche und Sortimentslisten festgelegt sind. Diese müssen gemeinsam mit Politik, Verwaltung, Verbänden, Kammern und Unternehmen entwickelt, mit den benachbarten Kommunen abgestimmt und verbindlich umgesetzt werden.“

Wir unterstützen Sie

Um den beteiligten Akteuren zu helfen, haben die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern einen Leitfaden veröffentlicht: „Kommunale Einzelhandelskonzepte“. Politik und Verwaltung sind aufgefordert, Einzelhandelskonzepte als wirkungsvolles Instrument für lebendige Städte und Gemeinden zu nutzen. Der Kommunale Einzelhandelskonzepte präsentiert relevante Methoden, Voraussetzungen und eine praktische Anleitung zur Erstellung eines Konzepts. Bei Interesse kann der Leitfaden bei unserer IHK auch kostenlos in gedruckter Form angefordert werden.