Nr. 3171336
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Import

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Beim Import aus Drittländern, d.h. aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern, ist der Zoll immer mit im Boot. Auch bei Kleinsendungen. Ab dem 1. Juli 2026 wird auf Kleinpakete mit einem Warenwert unter 150 EUR pauschal eine Abgabe pro Artikel erhoben

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Die Zollabwicklung von Importen aus Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (Drittländer) unterliegt zwingend dem Einfuhrverfahren. Die zuständige Zollstelle verlangt die Vorlage einer Einfuhranmeldung/Zollanmeldung, die der Anmelder auch online erstellen kann.