Duales Studium

Das duale Studium bietet eine tolle Möglichkeit für Unternehmen, leistungsstarke motivierte Schulabsolventen und -absolventinnen mit Abitur oder Fachhochschulreife für anspruchsvolle Aufgaben im Unternehmen zu gewinnen und frühzeitig an sich zu binden. Duale Studiengänge sind die ideale Verknüpfung von Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie und praktischen Erfahrungen im Unternehmen. Die Theorie- und Praxisphasen finden im regelmäßigen Wechsel statt. Es gibt verschiedene Formen dualer Studiengänge, bei denen teilweise – zusätzlich zum Bachelorabschluss – auch ein IHK-Ausbildungsabschluss integriert ist. Häufig wird unterschieden zwischen ausbildungsintegrierenden und praxisintegrierenden dualen Studiengängen.

Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge (mit IHK Abschluss)

Ausbildungsintegrierte duale Studiengänge verbinden das Studium mit einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Es wird also neben dem Studienabschluss zum Bachelor noch ein zweiter anerkannter Abschluss, ein Abschluss in einem IHK-Ausbildungsberuf erworben.
Die Studienphasen und die Berufsausbildung werden sowohl zeitlich als auch inhaltlich miteinander verzahnt.
Bei einem ausbildungsintegrierten dualen Studium wird zusätzlich auch ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen, der bei der IHK eingetragen wird.
Nach Niedersächsischem Schulgesetz besteht in diesem Fall grundsätzlich Berufsschulpflicht. Die Berufsschulinhalte werden in der Regel gestrafft in gesonderten Berufsschulklassen und anteilig auch durch die Hochschule vermittelt.
Voraussetzung für das Unternehmen ist eine Ausbildungsberechtigung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf sowie ein entsprechender Ausbilder.

Bei der IHK einzureichende Unterlagen

  • Antrag auf Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses
  • Ausbildungsvertrag
Der Ausbildungsvertrag ist über das IHK-Online-Portal (Tibros) einzureichen.

Praxisintegrierendes duales Studium (mit IHK-Abschluss)

Es gibt auch wenige praxisintegrierte duale Studiengänge, bei denen den Studierenden in Absprache mit dem Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ermöglicht wird.
Diese Regelung gilt nur für Studierende von Hochschulen bzw. Berufsakademien, mit denen die Oldenburgische IHK kooperiert und bei Studiengängen, bei denen die Inhalte des Studiums mit denen des Ausbildungsberufs abgeglichen wurden.
Damit der IHK-Abschluss möglich ist, müssen Hochschule bzw. Berufsakademie und Unternehmen dem dual Studierenden die Inhalte der entsprechenden IHK-Ausbildung vermitteln. Außerdem sind ausreichende Praxiszeiten unumgänglich.
Zusätzlich ist es notwendig, dass die Studierenden bei Mitgliedsunternehmen der Oldenburgischen IHK beschäftigt sind.
Voraussetzung für das Unternehmen ist eine Ausbildungsberechtigung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf sowie ein entsprechender Ausbilder.

Bei der IHK einzureichende Unterlagen

Die Unterlagen sind vollständig an vertragswesen@oldenburg.ihk.de zu senden.

Praxisintegrierte duale Studiengänge (ohne IHK-Abschluss)

Praxisintegrierte duale Studiengänge verbinden das Studium mit regelmäßigen Praxisphasen im Unternehmen. Das Studium ist eng mit der praktischen Ausbildung im Betrieb verzahnt, d. h. zwischen den Lehrveranstaltungen an der Hochschule und den praktischen Phasen im Unternehmen besteht ein inhaltlicher Bezug.
Die Praxisphasen werden entweder tageweise oder in längeren Blöcken absolviert. Es gibt auch Modelle mit digitalen Vorlesungen. Meistens ist – neben dem Bachelor als Hochschulabschluss – kein weiterer Abschluss integriert.

Berufsintegrierte Studiengänge

Der Vollständigkeit halber sollen hier noch zwei weitere Studienformen erwähnt werden, die auch manchmal als duale Studiengänge bezeichnet werden. Dies sind berufsintegrierte sowie berufsbegleitende Studiengänge.
Berufsintegrierte Studiengänge sind auf die berufliche Weiterbildung ausgerichtet. Sie kombinieren das Studium mit einer beruflichen Teilzeittätigkeit und es besteht ein wechselseitiger inhaltlicher Bezug.

Berufsbegleitende Studiengänge

Bei berufsbegleitenden Studiengängen erfolgt das Studium neben einer (Vollzeit-)Tätigkeit im Unternehmen hauptsächlich im Selbststudium mit Begleitseminaren. Bei diesem Studium besteht keine direkte Verknüpfung mit der beruflichen Tätigkeit, das Unternehmen leistet allerdings einen dem Studium förderlichen Beitrag (z. B. Freistellung).

Zulassungsvoraussetzungen

Die Hochschulen und Berufsakademien haben ihre dualen Studiengänge unterschiedlich organisiert. Eine Zulassung zur Abschlussprüfung ist nur in bestimmten dualen Studiengängen an kooperierenden Hochschulen/Berufsakademien bei passenden Ausbildungsberufen unter festgelegten Voraussetzungen möglich. Die Zulassung kann auf folgenden Grundlagen erfolgen.
Ausbildungsvertrag und Abschlussprüfung gemäß § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Ausbildungsbetrieb und Auszubildende haben einen Ausbildungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten sowie Vorgaben des BBiG abgeschlossen. Der Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Oldenburgischen IHK eingetragen. Auszubildende sind nach dem Niedersächsischen Schulgesetz berufsschulpflichtig.
Praktikum und Externenprüfung gemäß § 45 Abs. 2 BBiG
Prüfungsteilnehmer erwerben im Rahmen eines Praktikums die berufliche Handlungsfähigkeit des Ausbildungsberufs. Die Berufsschulinhalte werden in der Berufsschule, Hochschule/Akademie und/oder in Form von unternehmensinternen Schulungen vermittelt. Dies muss der IHK von der Hochschule/Akademie aussagekräftig gemäß Vorgaben dargelegt werden. Außerdem sind ausreichende Praxiszeiten notwendig.
Zu Beginn des Praktikums stellt der Teilnehmer einen Antrag auf Erfassung zur IHK-Abschlussprüfung. Die Einrichtungen der Ausbildungsstätte müssen die Voraussetzungen bieten, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nach dem Berufsbild in vollem Umfang vermitteln zu können. Es muss ein Ausbilder benannt werden, der persönlich und fachlich für die Berufsausbildung geeignet ist. Ein Erfassungsbogen für Ausbilder liegt der IHK vor bzw. wird mit dem Antrag eingereicht. Nach Vorliegen des Antrags erhalten die Teilnehmer/innen eine Bestätigung mit dem Prüfungszeitraum. In der Regel erfolgt die finale Abschlussprüfung nach zwei Jahren.
Bei einer gestreckten Abschlussprüfung wird auch Teil 1 der Abschlussprüfung absolviert, anders als bei der Zwischenprüfung, die in der Regel entfällt.

Prüfungsanmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt für alle Berufe ausschließlich über das IHK-Online-Portal (Tibros).
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen immer gemeinsam vom Betrieb und dem dualen Studierenden. Dual Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen nehmen die Anmeldung alleine vor.
Die Aufforderung zur Prüfung erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Anmeldeschluss.
Alle Informationen zur digitalen Prüfungsanmeldung haben wir für Sie auf unserer Internetseite zusammengefasst.

Anbieter dualer Studiengänge

Hinweis: Auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung haben Sie die Möglichkeit, im gesamten Bundesgebiet nach dualen Studiengängen zu suchen: Bundesweite Datenbank zur Suche nach dualen Studiengängen.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).