Wirtschaftsspiegel
Nr. 7158348
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Kommentar

Neue Hürden für den EU-Handel

Die EU kann es nicht lassen. Trotz aller Versprechen, Bürokratie ab- und den Binnenmarkt auszubauen, würgt sie mit einer neuen Verpackungsverordnung die Geschäfte vor allem kleinerer Unternehmen ab.
Mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, wurde mit dem Ablauf der Übergangsfrist zum 12. August die alte Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle abgelöst. Hauptärgernis bei der alten Richtlinie war, dass es in den Mitgliedstaaten eine sehr unterschiedliche Umsetzung gab. Die PPWR soll die Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt harmonisieren. So weit, so gut.
Die IHK-Organisation hatte schon 2022 eine einfache, unbürokratische und kostengünstige Lösung angemahnt. Die unternehmerische Praxis zeigt jetzt, dass dies nicht gelungen ist. Dadurch, dass in den EU-Staaten Bevollmächtigte bestellt und Registrierungspflichten erfüllt sowie dann noch Konformitätserklärungen erstellt und eingeholt werden müssen, kommt auf viele Unternehmen ein unverhältnismäßig hoher Aufwand zu. Dass hier die Unzufriedenheit ganz besonders bei kleineren Unternehmen hoch ist, darf niemanden wundern.
Der neue Rechtsrahmen ist weder praxistauglich noch verhältnismäßig. Die EU schießt hier einmal mehr über das Ziel hinaus. Anstatt zunächst ein funktionierendes und einfaches System aufzubauen, sollen gleich weitere (Recycling-, Reduktions- und Klimaschutz-) Ziele mit erfüllt werden. Bedenken bestehen zum Beispiel bei den Recyclinganforderungen, da Unternehmen ihre Verpackungen anpassen müssen, bevor die zukünftigen PPWR-spezifischen Kriterien und Bewertungsmethoden für die Recyclingfähigkeit überhaupt feststehen.
Der europäische Dachverband der Industrie- und Handelskammer hat sich gegenüber der EU-Kommission aktuell nochmals um eine Verschiebung des Inkrafttretens der PPWR ausgesprochen. Dies würde genügend Zeit verschaffen, die Regelungen praxistauglich zu machen und administrative Belastungen zu lösen. Gelingt dies nicht, wird kleineren Unternehmen der Zugang zu den Märkten europäischer Mitgliedstaaten unmöglich bzw. unbezahlbar gemacht. Das kann nicht das Ziel eines europäischen Binnenmarktes sein.
Weitere Infos zum Thema Verpackungssteuer auf der Fachseite der IHK Nord Westfalen. und im IHK-Wirtschaftsspiegel.

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