Wirtschaftsspiegel
Nr. 7181850
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Eine Luftaufnahme des Gewerbegebiets Zum Kaiserbusch Münster
Standort & Politik

Intransparenz durch Flickenteppich bei der Grundsteuer B

Städte und Gemeinden sollten auf differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B verzichten. Sie benachteiligen Unternehmen gegenüber Wettbewerbern.
Nach der Reform der Grundsteuer B im Jahr 2025 hatten 27 Städte und Gemeinden im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke eingeführt. Durch nachfolgende Gerichtsurteile wurden diese differenzierten Hebesätze jedoch mehr und mehr zu einem juristischen Wagnis für die Kommunen. Das führte dazu, dass im Jahr 2026 nur noch 16 Kommunen im IHK-Bezirk Nord Westfalen differenzierte Hebesätze der Grundsteuer B haben. In den elf Kommunen, die zu einheitlichen Hebesätzen zurückgekehrt sind, sind die Hebesätze für Unternehmen zudem ausnahmslos gesunken. Der stärkste Rückgang für Unternehmen ist dabei in Westerkappeln zu verzeichnen (von 1141 auf 797 Prozent, 344 Punkte). Es folgen Vreden (von 970 auf 639 Prozent) und Stadtlohn (von 875 auf 553 Prozent). Das sind die wesentlichen Ergebnisse der diesjährigen IHK-Umfrage zu den kommunalen Grundsteuer B-Hebesätzen.

Veränderungen der Hebesätze im Überblick

Insgesamt 48 der 78 Kommunen im IHK-Bezirk Nord Westfalen haben ihre Grundsteuerhebesätze für 2026 im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. In 18 Städten und Gemeinden des Münsterlandes und der Emscher-Lippe Region sind die Hebesätze gestiegen: Die größte Anhebung der Hebesätze für Unternehmen erfolgte in Hörstel mit einer Erhöhung von 645 auf 800 Prozent. Es folgen Havixbeck mit einer Erhöhung von 679 auf 815 Prozent und Gronau von 959 auf 1068 Prozent.
Die höchsten Hebesätze der Grundsteuer B für Unternehmen verzeichnen Gladbeck (1673 Prozent), Gelsenkirchen (1397 Prozent), Rhede (1331 Prozent), Ahlen (1318 Prozent) und Bocholt (1224 Prozent).

Am niedrigsten sind die Hebesätze in Schöppingen (413 Prozent), Reken (443 Prozent), Wettringen (490 Prozent), Münster (492 Prozent) und Legden (505 Prozent).

Differenzierte Hebesätze als Standortnachteil

Auch wenn sich der Trend zu differenzierten Grundsteuerhebesätzen gedreht hat, unterscheiden auch im Jahr 2026 zahlreiche Kommunen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Diese Praxis verschärft die steuerlichen Standortnachteile für die gewerbliche Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Durch die Grundsteuerreform und die vielerorts eingeführte Differenzierung der Hebesätze werden Unternehmen im Land gegenüber Wettbewerbern in anderen Bundesländern zusätzlich belastet.
Die IHK Nord Westfalen fordert daher, auf differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B zu verzichten. Die Grundsteuerreform darf nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Wirtschaft führen.