Wirtschaftsspiegel
Nr. 7180190
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Praxis & Ratgeber

Neue Regeln gegen Greenwashing ab 27. September

Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen Unternehmen künftig nicht mehr pauschal verwenden, wenn sie die Aussagen nicht konkret belegen können. Ab 27. September 2026 gelten in Deutschland die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo).
Die Regeln sollen Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen und Greenwashing schützen. Für Unternehmen bedeutet das: Nachhaltigkeitsaussagen müssen konkret, nachvollziehbar und belegbar sein.

Was Unternehmen bei EmpCo beachten müssen

Welche Aussagen künftig kritisch sein können, welche Nachweise erforderlich sind und wie Unternehmen rechtssicher über Nachhaltigkeit kommunizieren, erklärt eine neue Folge des Podcasts „Ressourcen schonen. Zirkulär wirtschaften.“ der Effizienz-Agentur NRW.
Rechtsanwältin Christine Vock und Jessika Kunsleben von der Effizienz-Agentur NRW erläutern darin die neuen Anforderungen. „Allgemeine Aussagen wie ‚umweltfreundlich‘ oder ‚nachhaltig‘ können schnell problematisch werden, wenn sie nicht ausreichend belegt und konkretisiert sind“, sagt Kunsleben.
Die Podcastfolge ist online abrufbar.

Zur Effizienz-Agentur NRW

Die Effizienz-Agentur NRW (efa) berät Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Handel dabei, Ressourcen zu sparen, Kosten zu senken und zirkuläre Geschäftsmodelle zu entwickeln. Sie arbeitet im Auftrag des NRW-Umweltministeriums und ist mit 35 Mitarbeitenden an neun Standorten in Nordrhein-Westfalen vertreten.

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  • Grün wird zur Beweissache: Wer ab Herbst 2026 mit „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ wirbt, muss belegen, was daran stimmt. Die neuen Regeln sollen das sogenannte „Greenwashing“ bremsen. Der alte Kommunikationssatz „Tue Gutes und sprich darüber“ geht so nicht mehr auf. Künftig reicht es nicht, etwas Gutes zu tun. Unternehmen müssen auch beweisen können, was genau daran gut ist. Zwei Unternehmen zeigen, wie aufwendig das ist.
  • Neue Spielregeln für grüne Werbung: Auf der Fach-Website hat die IHK Nord Westfalen ihren Mitgliedsunternehmen die neuen rechtlichen Vorschriften zusammengefasst.