Nachfolge
Übernahmefinanzierung
Die wenigsten Übernahmen werden ohne Fremdkapital finanziert. Im Normalfall ist der Gang zur Bank unerlässlich. Ob und zu welchen Konditionen ein Einstieg in das Unternehmen bzw. eine Übernahme desselben durch einen Nachfolger gelingt, hängt nicht zuletzt von dessen finanziellen Möglichkeiten ab.
Voraussetzungen und Grundlagen
Wie bei jeder Finanzierung werden die persönlichen Führungsqualitäten, das kaufmännische und technische Fachwissen sowie vorhandene Risikofaktoren beurteilt. Die Beurteilung erfolgt anhand der eingereichten Informationen, persönlichen Eindrücke, bisherigen Erfahrungen, örtlichen Kenntnisse, Auskünfte bei der Schufa und anderen Kriterien.
Die Finanzierung wird in vielen Statistiken als häufiger Grund für das Scheitern einer Nachfolgeregelung angegeben. Dies sehen die Fachberater der Industrie- und Handelskammern in NRW anders. Oft werden die Fehler deutlich früher gemacht. Neben der Auswahl des Nachfolgers ist der vereinbarte Kaufpreis bei der Finanzierung von hoher Bedeutung. Darüber hinaus müssen beim Kapitalbedarf die laufenden Betriebsmittel und die notwendigen Ersatz- und Neuinvestitionen berücksichtigt werden.
Eine Grundvoraussetzung ist die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells, das heißt die Wahrscheinlichkeit, mit der eine ordnungsgemäße Rückzahlung der Kreditmittel zu erwarten ist. Hiervon müssen die Kreditinstitute oder andere Geldgeber überzeugt sein. Die zukünftige Ertragskraft und die damit verbundene Kapitaldienstfähigkeit des zu übernehmenden Unternehmens sind entscheidend.
Eine Nachfolgefinanzierung wird meistens auf mindestens drei Säulen aufgebaut:
- Eigenkapital des Käufers
- Verkäuferdarlehen (nachrangige Darlehen der Übergeber)
- Bankenfinanzierung kombiniert mit Förderdarlehen, Bürgschaften oder Eigenkapitalersatz
In der Praxis achten die Geldgeber darauf, dass es zu einer sogenannten Risikoverteilung kommt. Von den Abgebern wird dabei häufig erwartet, mit einem Teilbetrag im Risiko zu bleiben. Gerade bei der Nachfolge an externe Personen wird damit zum Ausdruck gebracht, dass der abgebende Unternehmer an die angedachte Nachfolgelösung glaubt.
Viele Familienunternehmen sind im Besitz einer eigenen Betriebsimmobilie, die bei der Übertragung mit veräußert werden soll. Häufig treiben die gleichzeitige Übertragung des operativen Geschäfts und der Verkauf der Betriebsimmobilie den Kapitalbedarf in eine Höhe, die von potenziellen Interessenten nicht zu stemmen ist. Um mittelfristig die gesuchte Lösung zu finden, wird in der Praxis bei solchen Konstellationen häufig mit fest vereinbarten Kaufoptionen für Immobilien gearbeitet.
Sicherheiten
Die Frage nach Sicherheiten kommt in einem Bankgespräch bestimmt. Nicht alle Sicherheiten sind von der Bank gleich begehrt. Es wird ein Beleihungswert festgesetzt, der zum Teil deutlich unter dem Zeitwert liegt. Ein wichtiger Sicherheitsaspekt ist auch die persönliche Haftung. Der Nachfolger muss als zukünftiger Unternehmer davon ausgehen, auch privat für Kredite zu haften.
Verkäuferdarlehen - es geht oft nicht ohne!
Für viele Privatpersonen, die eine Nachfolge antreten wollen, ist ein Verkäuferdarlehen mit Eigenkapitalcharakter die einzige Möglichkeit, um die Anforderungen an die Eigenmittelquote im wichtigsten Förderprogramm der KfW, dem ERP-Kapital für Gründung (ausgesetzt), erfüllen zu können. Grundsätzlich sprechen wir hier von 15 Prozent bis zu einem förderfähigen Investment in Höhe von 500 TEUR. Danach reichen dann 75 TEUR bis zu einem Kapitalbedarf von 1,5 Mio. Euro. Bei einem höheren Volumen muss die Quote mindestens 5 Prozent betragen. Die vorgenannten Werthöhen lassen schon erahnen, dass es nicht nur in Einzelfällen schwierig ist, ohne Mitfinanzierung des Verkäufers, das gemeinsame Projekt umzusetzen.
Üblich sind zwischen 10 und 20 Prozent des Kaufpreises. Der Kredit erfüllt nur dann die Voraussetzungen eines Eigenmittelersatzes, wenn er eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren hat, eine Rangrücktrittserklärung des Darlehensgebers vorliegt und kein Sicherheitenentzug aus dem Unternehmen erfolgt. Private Sicherheiten sind zulässig. Eine marktübliche Verzinsung ist möglich.
Sprechen Sie gerne frühzeitig mit uns über Gestaltungsmöglichkeiten.