Zuschüsse für Beratung
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Die Industrie- und Handelskammern in NRW sind Anlaufstellen für das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) des Landes NRW und haben die Aufgabe übernommen, über die Förderung zu informieren und bei der Antragsabwicklung unbürokratisch und schnell behilflich zu sein.
Das BPW bietet finanzielle Unterstützung bei der professionellen Begleitberatung zu Ihrem Gründungvorhaben. Diese beinhaltet die Beratung zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Gefördert werden natürliche Personen, die eine Existenz gründen oder sich als tätiger Gesellschafter mit mindestens 50 Prozent an einem bestehenden Unternehmen beteiligen möchten.
Förderung:
Gefördert wird nach einem festgelegten Beratungssatz von 1.020 Euro netto, je Tagewerk (TW), mit einem pauschalen Zuschuss von 50 Prozent (80 Prozent bei Neugründungen von Personen mit Bürgergeldbezug). Ein TW umfasst dabei mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit. Als Durchführungszeitraum der beantragten TW gilt ein Jahr nach Antragstellung.
Gefördert wird nach einem festgelegten Beratungssatz von 1.020 Euro netto, je Tagewerk (TW), mit einem pauschalen Zuschuss von 50 Prozent (80 Prozent bei Neugründungen von Personen mit Bürgergeldbezug). Ein TW umfasst dabei mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit. Als Durchführungszeitraum der beantragten TW gilt ein Jahr nach Antragstellung.
Je nach Gründungsvorhaben werden unterschiedliche Beratungsintensitäten gefördert. Neugründungs- und Beteiligungsvorhaben bis 6 TW, Übernahmen bis 8 TW und der Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb bis zu 4 TW.
Die Antragstellung erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal, nach einem erforderlichen Kontaktgespräch bei der Anlaufstelle (auch als Videocall), an dem Antragsteller und Berater teilnehmen. Grundlage des Antrages bildet das schriftliche Beratungsangebot.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Mit Beginn des Jahres 2023 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) neu ausgerichtet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ mit Wirkung zum 01. Januar 2023 beschlossen. Aus der „Förderung unternehmerischen Know-hows “ wurde die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie von Angehörigen der Freien Berufe.
Die Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes bei der DIHK Service GmbH führt das Programm im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch. Vor Ort können Sie sich bei Ihrer Industrie- und Handelskammer und weiteren Regionalpartnern über die Förderung informieren. Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können ab 01. Januar 2023 online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt gleichzeitig die Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Förderungen können für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) erhalten werden. Die Höchstgrenzen pro antragstellendes Unternehmen liegen bei 2 Beratungen im Jahr (maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt 5 Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie.
Je Antrag können Beratungskosten von bis zu 3.500 € netto mit einen Zuschuss von 50 % gefördert werden. Darüberhinausgehende Kosten sind nicht förderschädlich, müssen allerdings aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem Fördersatz bezuschusst. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden. Die zu vereinbarende Beratungsdauer je Beratungsfall kann maximal fünf Tage, bzw. 40 Stunden betragen.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach Gründung befinden, müssen ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner nachweisen. Empfohlen wird, dieses Gespräch mit dem Regionalpartner innerhalb von drei Monaten vor Antragstellung zu führen.
Förderprogramm „Fit für die Zukunft“ (FFZ)
Unternehmen mit Arbeitsstätten in Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl können Zuschüsse für Beratungskosten beantragen, wenn sie sich mindestens in einem der folgenden Themenfelder von einer Unternehmensberatung beraten lassen:
- Green Economy
- Arbeitsorganisation
- Digitalisierung
- Personalentwicklung
Voraussetzung ist eine beteiligungsorientierte Beratung, d.h. die Mitarbeitenden müssen in die Beratung mit einbezogen werden. Zudem ist die Entwicklung einer Strategie zur Kompetenzentwicklung der Beschäftigten obligatorisch. Das Förderprogramm soll Unternehmen und ihre Beschäftigten im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet dabei unterstützen, sich auf unternehmensspezifische Herausforderungen im Zuge der Transformation und des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft vorzubereiten. Die Fördermittel werden über den Just Transition Funds (JTF) bereitgestellt.
Seit dem 15.02.2025 beträgt die Förderhöhe 80% der Beratungskosten bei einem maximalen Referenztagesatz von 1.077 Euro.
Es werden bis zu 15 Beratungstage (innerhalb von 36 Monaten) gefördert.
Die IHK Nord Westfalen bietet eine kostenfreie Erstberatung mit anschließender Vergabe eines Beratungsschecks als Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel an.
Ein Erklärvideo und weitere Informationen sind auf den Internetseiten der G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH und des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Arbeit des Landes NRW hinterlegt.
INQA-Coaching
Das Beratungsprogramm INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können.
Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten für maximal 12 Beratungstage. Berücksichtigt werden bis zu 1.200 Euro Beratungskosten (netto) pro Arbeitstag. Die Maximalförderung beträgt damit 11.520 Euro (80 Prozent von 14.400 Euro).
Voraussetzungen:
- Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
- Sitz und Arbeitsstätte liegen in Deutschland.
- Ihr Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
- Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
- Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück.
Informationen zum Ablauf und zur Beraterwahl erhalten Sie über die INQA-Beratungsstelle (IBS) bei der G.I.B. NRW, mit der für den Einstieg auch ein verpflichtendes Gespräch zu führen ist.
Informationen der Initiative neue Qualität der Arbeit (INQA) auf der Seite www.inqa.de/inqa-coaching
RWP-Beratungsförderung NRW
Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Januar 2025 ist die RWP-Beratungsförderung nur noch in der Emscher-Lippe-Region (GRW-Fördergebiet) möglich, nicht mehr im Münsterland.
Einen Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen können Unternehmen vieler Branchen erhalten, wenn sie seit mehr als fünf Jahren operativ tätig sind.
Der Förderzuschuss kann für die folgenden Beratungsanlässe verwendet werden:
- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
- frühzeitige Umstrukturierung
- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
Gefördert werden Beratungen in zwei Phasen:
- Phase 1: Machbarkeitsstudien
- Phase 2: Umsetzungsberatung
Die Förderhöhe beträgt
- für Phase 1 bis zu 25% der Beratungskosten für max. 5 Tagewerke
- für Phase 2 bis zu 50% der Beratungskosten für max. 10 Tagewerke
- für Belegschaftsinitiativen bis zu 70% der Beratungskosten je Phase
Ausführliche Informationen finden Sie unter NRW.BANK, RWP-Beratung.
10 Tipps zur Suche eines Beraters / einer Beraterin
Der Beratungserfolg steht und fällt mit der Leistung des Beraters. Auch die Mitgliedschaft in einem Verband ist keine 100 prozentige Garantie für die Qualität und Bonität des Beraters. Wir möchten Ihnen hier zehn Tipps geben, die Ihnen die Beurteilung eines Ihnen noch unbekannten Beraters erleichtern:
1. Machen Sie sich zunächst Ihr Anforderungsprofil an den Berater klar
Für den Berater sollten Unabhängigkeit, Seriosität und Diskretion selbstverständlich sein. Er sollte die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf den Beratungsgegenstand haben.
2. Definieren Sie den Beratungsgegenstand und die -ziele möglichst genau
Die Inhalte und Ziele der Beratung können sich im Laufe der Zusammenarbeit ändern, zum Beispiel wenn Problemursachen falsch vermutet wurden. Beachten Sie bitte, dass der Berater grundsätzlich ein Partner auf Zeit sein soll. Er wird Anleiter und Begleiter der vom Unternehmer gewollten Entwicklung, aber nicht Entscheider sein.
3. Nutzen Sie ein erstes – in der Regel kostenloses – Kontaktgespräch
In diesen Kontaktgesprächen klären Sie, ob der Berater zu Ihnen und Ihren Anforderungen passt. Dabei können die hier aufgeführten Hinweise helfen. Wichtig ist aber auch, dass Sie feststellen, ob die Chemie zwischen Ihnen und dem Berater stimmt. Nur so kann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnen.
4. Prüfen Sie Ausbildung und Qualifikation des Beraters
Eine geschützte Berufsbezeichnung für den Unternehmensberater gibt es nicht. Fragen Sie ihn nach seinen Fachkenntnissen und Erfahrungen und vergleichen Sie diese mit Ihren Anforderungen und dem Beratungsziel. Lassen Sie sich unbedingt Referenzen geben.
5. Vorsicht bei Beratern mit aufdringlichem Akquisitionsverhalten
Wiederholte unaufgeforderte, telefonische Kontaktaufnahme lässt in vielen Fällen auf einen geringen Auslastungsgrad des Beraters schließen. Preist der Berater seine Dienste zudem massiv mit dem Verweis auf finanzielle Förderungen an, prüfen Sie genau, ob das Angebot auch ohne Subventionen „sein Geld wert ist“.
6. Lassen Sie sich vom Berater nicht unter Zeitdruck setzen
Schließen Sie niemals übereilt Verträge ab. Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW sieht sogar vor, dass der Zuschuss zunächst nur auf Basis eines Angebotes beantragt wird. Erst nach positiver Prüfung des Antrages darf der Vertrag unterschrieben werden. Sie können den Rat der beteiligten unabhängigen Stellen (zum Beispiel IHK) natürlich in jedem Fall nutzen. Die IHK hilft Ihnen mit einer kurzen „Beratung zur Beratung“ und der Auswahl der passenden Fördermittel.
7. Legen Sie den Auftragsinhalt möglichst detailliert im Vertrag fest
Auch wenn zwischen Ihnen und dem Berater alles genau besprochen worden ist: Begnügen Sie sich nicht mit ungenauen schriftlichen Formulierungen. Legen Sie Wert auf Details.
8. Der Berater muss erreichbar sein
Klären Sie insbesondere bei größeren Beratungsgesellschaften, dass der von Ihnen gewählte Berater Ihr Hauptansprechpartner ist und damit auch für Sie erreichbar ist.
9. Vergleichen Sie Beratungskosten
Leider stellt man immer wieder fest, dass sogar sonst sehr kostenorientiert handelnde Unternehmer bei Beratern (fast) jeden Preis akzeptieren. Holen Sie Alternativ-Angebote ein und vergleichen Sie Tagessätze, Spesen und Beratungsumfang/-dauer. Unsere Empfehlung: Schließen Sie Verträge etappenweise ab, mit der Option auf Verlängerung bei erfolgreicher Arbeit des Beraters. Lassen Sie sich Zwischenberichte geben und prüfen Sie diese auf ihren Gehalt, bevor Sie Verträge verlängern. Denken Sie daran: Auf Beratungszuschüsse hat man keinen Anspruch. Treffen Sie die Entscheidung pro oder contra Beratung unabhängig von öffentlichen Zuschüssen.
10. Vereinbaren Sie Termine für Beratungsberichte
Achten Sie auf eine gründliche Abfassung und die termingerechte Vorlage des Beratungsberichtes und eventueller Zwischenberichte. Erörtern Sie die Ergebnisse der Berichte gegebenenfalls in Anwesenheit des Beraters mit Ihren verantwortlichen Mitarbeitern.
