Öffentliche Fördermittel

Zuschüsse für Beratung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Die Industrie- und Handelskammern in NRW sind Anlaufstellen für das Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) des Landes NRW und haben die Aufgabe übernommen, über die Förderung zu informieren und bei der Antragsabwicklung unbürokratisch und schnell behilflich zu sein.
Das BPW bietet finanzielle Unterstützung bei der professionellen Begleitberatung zu Ihrem Gründungvorhaben. Diese beinhaltet die Beratung zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung. Gefördert werden natürliche Personen, die eine Existenz gründen oder sich als tätiger Gesellschafter mit mindestens 50 Prozent an einem bestehenden Unternehmen beteiligen möchten.
Förderung:
Gefördert wird nach einem festgelegten Beratungssatz von 1.020 Euro netto, je Tagewerk (TW), mit einem pauschalen Zuschuss von 50 Prozent (80 Prozent bei Neugründungen von Personen mit Bürgergeldbezug). Ein TW umfasst dabei mindestens acht Stunden Beratungstätigkeit. Als Durchführungszeitraum der beantragten TW gilt ein Jahr nach Antragstellung.
Je nach Gründungsvorhaben werden unterschiedliche Beratungsintensitäten gefördert. Neugründungs- und Beteiligungsvorhaben bis 6 TW, Übernahmen bis 8 TW und der Übergang vom Nebenerwerb zum Haupterwerb bis zu 4 TW.
Die Antragstellung erfolgt über ein Onlineportal, nach einem erforderlichen Kontaktgespräch bei der Anlaufstelle (auch als Videocall), an dem Antragsteller und Berater teilnehmen. Grundlage des Antrages bildet das schriftliche Beratungsangebot.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Mit Beginn des Jahres 2023 wurde die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) neu ausgerichtet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ mit Wirkung zum 01. Januar 2023 beschlossen. Aus der „Förderung unternehmerischen Know-hows “ wurde die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie von Angehörigen der Freien Berufe.
Die Leitstelle für Gewerbefördermittel des Bundes bei der DIHK Service GmbH führt das Programm im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch. Vor Ort können Sie sich bei Ihrer Industrie- und Handelskammer und weiteren Regionalpartnern über die Förderung informieren. Anträge für einen Zuschuss zu den Beratungskosten können ab 01. Januar 2023 online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt gleichzeitig die Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und zur ökologischen Nachhaltigkeit.
Förderungen können für mehrere in sich abgeschlossene Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) erhalten werden. Die Höchstgrenzen pro antragstellendes Unternehmen liegen bei 2 Beratungen im Jahr (maßgeblich hierbei ist der Zeitpunkt der Antragstellung) und insgesamt 5 Beratungen während der Geltungsdauer der Förderrichtlinie.
Je Antrag können Beratungskosten von bis zu 3.500 € netto mit einen Zuschuss von 50 % gefördert werden. Darüberhinausgehende Kosten sind nicht förderschädlich, müssen allerdings aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem Fördersatz bezuschusst. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden. Die zu vereinbarende Beratungsdauer je Beratungsfall kann maximal fünf Tage, bzw. 40 Stunden betragen.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach Gründung befinden, müssen ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner nachweisen. Empfohlen wird, dieses Gespräch mit dem Regionalpartner innerhalb von drei Monaten vor Antragstellung zu führen. 

Förderprogramm „Fit für die Zukunft“ (FFZ) ab 1.3.2024

Unternehmen mit Arbeitsstätten in Bottrop,  Dorsten, Gladbeck und Marl können Zuschüsse für Beratungskosten beantragen, wenn sie sich mindestens in einem der folgenden Themenfelder von einer Unternehmensberatung beraten lassen:
  • Green Economy
  • Arbeitsorganisation
  • Digitalisierung
  • Personalentwicklung
Voraussetzung ist eine beteiligungsorientierte Beratung, d.h. die Mitarbeitenden müssen in die Beratung mit einbezogen werden.  Zudem ist die Entwicklung einer Strategie zur Kompetenzentwicklung der Beschäftigten obligatorisch. Das Förderprogramm soll Unternehmen und ihre Beschäftigten im Rheinischen Revier und im Nördlichen Ruhrgebiet dabei unterstützen, sich auf unternehmensspezifische Herausforderungen im Zuge der Transformation und des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft vorzubereiten. Die Fördermittel werden über den Just Transition Funds (JTF) bereitgestellt.
Die Förderhöhe beträgt 60% der Beratungskosten bei einem maximalen Referenztagesatz von 1.077 Euro.
Es werden bis zu 15 Beratungstage (innerhalb von 36 Monaten) gefördert.
Die IHK Nord Westfalen bietet eine kostenfreie Erstberatung mit anschließender Vergabe eines Beratungsschecks als Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel an.
Nähere Informationen zum Programm finden Sie hier

INQA-Coaching

Das Beratungsprogramm INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können.
Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten für maximal 12 Beratungstage. Berücksichtigt werden bis zu 1.200 Euro Beratungskosten (netto) pro Arbeitstag. Die Maximalförderung beträgt damit 11.520 Euro (80 Prozent von 14.400 Euro).
Voraussetzungen:
  • Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
  • Sitz und Arbeitsstätte liegen in Deutschland.
  • Ihr Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
  • Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
  • Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück.
Nähere Informationen finden Sie hier.

RWP-Beratungsprogramm

Zielgruppe: Unternehmen älter als fünf Jahre
Für die umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratung gewährt das Land NRW kleinen und mittleren Unternehmen einen anteiligen Zuschuss von bis zu 50 Prozent zu den Kosten für Beratungsleistungen. Die Unterstützung erfolgt in zwei Förderphasen mit jeweils maximal zehn Tagewerken. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 1.500 Euro Tagessatz.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe, die sich nicht in Schwierigkeiten befinden und die ihre aktuelle Situation betriebswirtschaftlich analysieren lassen wollen. Anlässe können insbesondere sein: die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, die Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur, eine grundlegende Umstrukturierung, die notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte, die geplante Übergabe des Unternehmens (Nachfolge), eine geplante vollständige oder teilweise Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder anderes Unternehmen oder Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eine Garantie übernimmt.
Ausnahmsweise kommt eine Förderung innerhalb von fünf Jahren erneut in Betracht, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine erneute Beratung aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Antrag stellende Unternehmen nötig ist.
Ausführliche Informationen hier.