Trump 2.0 - US-Strafzölle auf Eisen, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse

Die USA erheben seit dem 6. Juni 2025 wieder Schutzzölle auf Stahl- und Aluminiumimporte in Höhe von 50 Prozent. Ausnahmeregelungen für bestimmte Länder sowie Quotenregelungen wurden aufgehoben.

US-Zölle auf Aluminium und Stahl

Die Zölle in Höhe von 50 Prozent auf Aluminiumerzeugnisse und Aluminiumderivate sowie Stahlerzeugnisse und Stahlderivate gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen (zum Beispiel gegenüber chinesische Waren).
Weiterhin wurden die Vereinbarungen für zollfreie Lieferungen im Zuge von Quotenregelungen mit der EU und weiteren Staaten aufgehoben.

Betroffene HS-Codes Stahl

Bisher waren folgende Warennummern (Codes des Harmonisierten Systems (HS)) betroffen (Annex II Derivatives of Steel Articles):
  • 7206.10 bis einschließlich 7216.50 – Eisen und nicht legierter Stahl in Rohformen, Halbzeug, Bleche, Walzdraht, Stabstahl, Profile
  • 7216.99 bis einschließlich 7301.30 – Draht, nicht rostender Stahl in Rohformen, Halbzeug, Bleche, Walzdraht, Stabstahl, Profile
  • 7302.10 – Schienen
  • 7302.40 – bis einschließlich 7302.90 Laschen, Unterlegplatten
  • 7304.10 bis einschließlich 7306.90 – Rohre und Hohlprofile, andere Rohre
  • aus Kapitel 7317 Stifte, Nägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern aus Eisen oder Stahl
  • aus Kapitel 8708 Stoßstangen und Karosserieteile (für Traktoren) aus Stahl
Folgende Warennummern sind zusätzlich betroffen:
Alle Einfuhren von Stahlerzeugnissen, die unter die Position 9903.80 des Kapitels 99 des HTSUS fallen, und zusätzlich folgende HS-Codes (ergibt sich aus Annex 1 der Proclamation 10896, Bekanntmachung im Federal Register 2025-02833.pdf):

HS Codes Stahl

Für neue Stahlderivate außerhalb von Kapitel 73 ist der Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent auf der Grundlage des Wertes des Stahlanteils zu melden. Für den restlichen Anteil gelten die reziproken Zölle von zurzeit 10 Prozent.
Die Menge des Stahlanteils ist für die Position in Kilogramm anzugeben. Wenn der Wert des Stahlgehalts dem eingegebenen Wert entspricht oder nicht bekannt ist, muss der Zoll auf der Grundlage des gesamten eingegebenen Werts gemeldet werden, und zwar in nur einer Zeile der "Entry Summary".
Ist der Wert des Stahlgehalts geringer als der angegebene Wert der eingeführten Ware, muss die Ware in zwei Zeilen in der "Entry Summary" angegeben werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung enthält der Leitfaden der US-Behörden:

Betroffene HS-Codes Aluminium

Bisher waren folgende Warennummern betroffen (Annex I Derivatives of Aluminium Articles):
  • 7601 – Aluminium in Roh-Form
  • 7604 – Stangen (Stäbe) und Profile
  • 7605 – Draht
  • 7606 und 7607 – Bleche und Bänder / Folien und dünne Bänder
  • 7608 und 7609 – Rohre / Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
  • 7616.99.51.60 und 7616.99.51.70 – andere Waren aus Aluminium, gegossen, geschmiedet
  • aus Kapitel 7614 Litzen, Kabel, Seile aus Aluminium
  • aus Kapitel 8708 Stoßstangen und Karosserieteile (für Traktoren) aus Aluminium
Folgende Warennummern sind zusätzlich betroffen: (ergibt sich aus Annex 1 der Proclamation 10895, Bekanntmachung im Federal Register 2025-02832.pdf):

HS Codes Aluminium

Was können Unternehmen tun?

Nachfolgend erhalten Sie eine unverbindliche Aufstellung, was Unternehmen aufgrund der aktuellen Regelungen tun können/prüfen sollten:
  • Betroffenheit prüfen: Die Unternehmen sollten ihre internationalen Verträge unter die Lupe nehmen, wie z.B. die richtige Auswahl der Incoterms-Klausel. Als Verkäufer/Exporteur kommt im Handel mit den USA die DDP-Klausel nicht in Frage! Bei DDP (Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt) müsste der Exporteur alle Zölle und somit auch die Zusatzzölle tragen.
  • Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert.
    Es empfiehlt sich den FOB-Wert auf der Handelsrechnung anzugeben, damit nicht die Frachtkosten eine zusätzliche Zollbelastung aufbringen.
  • Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind grundsätzlich international einheitlich.
  • Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
  • Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
    Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind?
    Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung?
  • Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.

Weitere Informationen

Einzelheiten zu den bestehenden Zöllen sind auf der Webseite des Weißen Hauses aufgeführt:
Die EU-Kommission stellt auf ihrer Webseite einen Fragen-Antworten-Katalog bereit:
  • EU-Kommission: Zölle USA/EU - Fragen-Antworten-Katalog
Stand: 6. Juni 2025