Finanzierung

Sustainable Finance

Nachhaltigkeit entwickelt sich zunehmend zu einem zentralen Bestandteil zukunftsfähiger Unternehmensstrategien. Nicht nur die Bevölkerung legt einen immer größeren Wert auf Transparenz über Nachhaltigkeit und deren Leistung, auch die Politik und die Wirtschaft z.B. über öffentliche Vergabekriterien, Rahmenbedingungen von Förderprogrammen und Kreditvergaben.

Warum?

Bundesregierung und EU-Kommission sehen im Finanzsektor eine Schlüsselrolle, um Investitionen auf nachhaltige Technologien und Unternehmen zu lenken, Wachstum langfristig auf nachhaltige Weise zu finanzieren und damit Beiträge zur Schaffung einer kohlenstoffarmen, klimaresistenten und kreislauforientierten Wirtschaft zu leisten. Deshalb fordert der Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums die Schaffung eines gemeinsamen Klassifikationssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, einer EU-Taxonomie. Dort werden sechs Umweltziele definiert.

Wer ist gefordert?

Verknüpft mit der Taxonomie-Verordnung sind umfangreiche Berichts- und Offenlegungspflichten (Nachhaltigkeitsberichterstattung), die aktuell bereits für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden gelten, sofern diese weitere bestimmte Größenkriterien überschreiten.
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, mindestens 40 Mio. Euro Umsatz oder 20 Mio. Euro Bilanzsumme (wenn zwei Kriterien zutreffen) müssen für das Geschäftsjahr 2023 unabhängig von der Kapitalmarktorientierung die erweiterten Berichtspflichten anwenden. Ab dem Jahr 2026 werden dann zusätzlich alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) direkt in die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogen.
Alle KMU sollten sich letztlich darauf einstellen, zukünftig aus dem Finanzsektor und als Teil der Wertschöpfungskette (B2B) in zunehmendem Maße gefordert zu werden, Nachhaltigkeitsdaten zu erfassen, bereit zu halten und ggf. offenzulegen.

Was kommt auf die Unternehmen zu?

Vier wesentliche Herausforderungen sind:
  1. mehr Bürokratie durch zusätzliche umfangreiche Berichterstattung
  2. zusätzlicher Ressourcenaufwand für Datenerfassung und -aufbereitung
  3. höhere Kreditkosten, wenn Transformations- oder Klimarisiken vermutet werden
  4. Einschränkungen oder Kreditverweigerungen aufgrund fehlender nachhaltiger Unternehmensbereiche oder einer für die Unternehmen ungünstigen Taxonomieverordnung.
Insbesondere die stark zunehmende Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, vor allem in der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ab 2023, werden maßgeblichen Einfluss haben.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt erwartet wird, wird hier abgebildet. Der dort angebotene Leitfaden bietet sicherlich nicht nur den kleinen und mittleren Unternehmen einen guten Maßnahmenplan, sondern auch denjenigen, die verpflichtend ab 2024 über das Geschäftsjahr 2023 berichten müssen und dafür heute schon Anpassungen hinsichtlich Informationen, Strukturen und Prozessen vornehmen müssen.

Unsere Empfehlung(en)

Arbeiten Sie frühzeitig mit dem ESG-Kennzahlenkatalog (siehe Leitfaden). Dieser entspricht wahrscheinlich weitestgehend schon inhaltlich dem noch nicht endgültig verabschiedeten EU-Sustainability Reporting Standard. Für Unternehmen, die besonders gut aufgestellt sind, könnten sich auch positive Effekte ergeben. In Kreditgesprächen sollte man Antworten auf Fragen zu ESG-Kriterien haben.
Wer sich früh mit den ESG-Kriterien und ggf. Risiken beschäftigt und die Themen aktiv angeht und vielleicht auch zur eigenen Unternehmensphilosophie werden lässt, wird höchstwahrscheinlich dann nicht zu den Getriebenen gehören und darf auf finanzielle Vorteile hoffen, weil Standards, bevor sie rechtlich verpflichtend werden, umgesetzt werden.

NRW.BANK: Nachhaltigkeitsleitlinien

Ein gutes Beispiel sind die Nachhaltigkeitsgrundsätze und -leitlinien unseres Landesförderinstituts und die Ablehnung und die Ausschlüsse kontroverser Geschäftspraktiken und Geschäftsfelder im Fördergeschäft. Details hier.

Stand: 1. Juli 2022