Förderung

Für Unternehmen älter als fünf Jahre

Baustein 1: Förderung von Beratungsleistungen

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BMWK / BAFA)
Kleine u. mittlere Unternehmen können Beratungsförderung in Anspruch nehmen. Je Antrag können 50 Prozent von Kosten bis zu 3.500 Euro netto gefördert werden. Junge Unternehmen (bis 1 Jahr) müssen ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner z.B. der IHK nachweisen. (Details hier)

RWP Beratungsförderung
Das Land beteiligt sich an Ausgaben für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, wenn sie von besonderem Gewicht sind und sich von den sonstigen Maßnahmen deutlich abheben. Zuschuss des Landes i.d.R. 80%, max. 1.200 Euro/Tag bei insgesamt 20 Beratungstagen, Beantragung vor Durchführung. (Details hier)

Förderprogramm „go-digital“
Kleine u. mittlere Unternehmen, die weniger als 100 Mitarbeiter haben, können für den Einsatz von Unternehmensberatern in den Modulen IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung und Digitalisierte Geschäftsprozesse Bundeszuschüsse in Höhe von 50%, max. 550 Euro/Tag, für höchstens 30 Tage erhalten. Die Beratung darf nur von autorisierten Beratern durchgeführt werden. (Details hier)

Baustein 2: Investitionen und Betriebsmittel


NRW.BANK.Gründung und Wachstum (bis 250 Beschäftigte)
Kredit bis zu 10 Mio. Euro mit bis zu 100 Prozent Finanzierungsanteil. Optional 50 Prozent Haftungsfreistellung. (Details hier)

NRW.BANK.Unisersalkredit
Kredit ohne festgelegten Höchstbetrag für Unternehmen mit bis zu 500  Mio. Euro Umsatz. Optional 50 Prozent Haftungsfreistellung. (Details hier)

KfW-Förderkredit großer Mittelstand
Kredit bis 25 Mio. Euro, Betriebsmittel bis 7,5 Mio. Euro, Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, Laufzeiten bis 20 Jahre, Zinsfestschreibungen bis 10 Jahre, risikodifferenzierte Zinssätze, Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. (Details hier)

RWP Investitionszuschuss (für die Emscher-Lippe-Region)
Zuschuss bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben bei überregionaler Ausrichtung der unternehmerischen Aktivitäten mit Schaffung von Arbeitsplätzen, Investition mind. 150 TEUR, ausgeschlossen z.B. Einzelhandel, Transport- und Lagergewerbe, Baugewerbe.(Details hier.)

Bürgschaft - Stärkung Sicherheiten
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für Kredite und Avale von max. 80% durch die Bürgschaftsbank NRW, soweit Sicherheiten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, max. 2 Mio. Euro Bürgschaftsvolumen; darüber hinaus sind Anträge über die PwC Deutsche Revision zu stellen. (Details hier)

Stille Beteiligung - Stärkung Eigenkapital
Existenzgründer, Erwerber von Unternehmen und Unternehmer mit wachstumsorientiertem Investitionsvorhaben können eine stille Beteiligung ab 50 - 1.500 TEUR für eine Laufzeit von 10 Jahren bei einem Entgelt von max. 12% pro Jahr beantragen. Eine angemessene Eigenmittelausstattung (Ausnahme: Existenzgründer) wird erwartet. 
Sonderprogramm mit besonders günstigen Konditionen für IHK-Mitglieder (Details hier)
NRW.BANK Fonds - Stärkung Eigenkapital
Die NRW.BANK stellen der mittelständischen Wirtschaft in NRW langfristig Finanzmittel zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zur Verfügung. Investitionen erfolgen in kleine und mittlere Wachstumsunternehmen ab einem Investitionsvolumen von 500 TEUR. (NRW.BANK Telefon 0251 91741-6142)

Baustein 3: Förderung internationaler Aktivitäten


Firmengemeinschaftsstände auf Auslandsmessen
Ein Stand, auf dem sich mehrere Firmen zusammen präsentieren, bietet gerade kleinen und mittleren Unternehmen eine günstige Möglichkeit, an einer Messe teilzunehmen. Ein Gemeinschaftsstand entlastet die Unternehmen von vielen administrativen und technischen Fragen. Ausgewählte Gemeinschaftsstände werden sowohl vom Land NRW als auch vom Bundeswirtschaftsministerium angeboten. (Details hier)

Kleingruppenförderung auf Auslandsmessen
Das Angebot der Kleingruppenförderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus NRW, die gerne auf einer Auslandsmesse ausstellen möchten, aber nicht genügend Partner zur Bildung eines Gemeinschaftsstandes (10 Unternehmen) finden. Um eine solche Kleingruppenförderung zu erhalten, müssen sich mindestens 3 Unternehmen zu einem Firmenverbund zusammenschließen. (Details hier)

Delegationsreisen & Delegationsbesuche
Delegationsreisen mit politischer und fachlicher Begleitung ins Ausland übernehmen eine Art „Türöffnerfunktion“, die helfen soll, den richtigen Ansprechpartner in Ihrem Zielland zu finden und den Kontakt herzustellen. Im Vorfeld der Reise wird ausführlich über politische Hintergründe, die wirtschaftspolitische Lage und die Branchenstruktur des jeweiligen Gastlandes informiert. Während der Reise können dann Kontakte zu ausgewählten Entscheidungsträgern geknüpft werden. (Details hier)

Auslandsgeschäftsabsicherung
Deutschen Exporteuren sowie deutschen Export finanzierenden Kreditinstituten gewährt der Bund zur Absicherung des Zahlungsausfalls Exportkreditgarantien. Die Selbstbeteiligung mit einer bestimmten Quote je nach Risikoart ist obligatorisch. Anträge sind zu richten an die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG. (Details hier)

Baustein 4: Agentur für Arbeit / Service Punkt Arbeit


Eingliederungszuschüsse
Lohnkostenzuschüsse erhalten Arbeitgeber, die Personen mit Vermittlungshemmnissen den Eintritt in den Arbeitsmarkt ermöglichen. (Details hier)

Baustein 5: Spezielles

Zuschussförderung Innovation und Digitalisierung
Besonders unterstützt von Land, Bund und EU werden kleine und mittlere Unternehmen, die Innovationen und Digitalisierung vorantreiben und dafür Kapital brauchen. Details hier.

Messe meets Mittelstand NRW
Das Land NRW fördert Präsenzen von klein- und mittelständischen Unternehmen aus NRW auf Auslandsmessen bzw. internationalen Leitmessen im Inland mit bis zu 7.500 EUR (=50% der förderfähigen Kosten) für z.B. Standmieten. Näheres dazu hier.  

Messeprogramm innovative Unternehmen
Kleine Unternehmen, die jünger als 10 Jahre sind, mit eigenen produkt- und verfahrenstechnischen Neuentwicklungen können vom Bund einen Zuschuss bis 7.500 Euro für Teilnahmen an internationalen Messen in Deutschland erhalten. (Details hier)

Förderung von Transfergesellschaften
Bei kleinen und mittleren Unternehmen gem. Definition der EU sowie Betrieben, die insolvent o. von Insolvenz bedroht sind, und bei denen die Entlassung von Personal erforderlich wird, fördert das Land die Einrichtung von Transfergesellschaften, die sich um eine schnellstmögliche Vermittlung der vom Personalabbau betroffenen Beschäftigten kümmern, in Form eines Festbetrages über max. 12 Monate. Ansprechpartner ist die zuständige Regionalagentur. (Details hier)

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Gefördert werden private Investoren, die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Anträge können vom Kapitalgeber schon in der Gründungsphase gestellt werden, vom Betrieb nach Eintragung in das Handelsregister. (Details hier)

Baustein 6: Finanzierungsbeispiel(e)

Beispiel 1: Erweiterung eines Einzelhandels mit Ladengeschäft um 2 weitere Filialen im 6. Jahr nach Gründung
Kapitalbedarfsplan
Finanzierungsvorschlag
Umbaukosten
30.000 €
Eigenmittel
15.000€
Einrichtung
50.000€
NRW.BANK.Gründung und Wachstum
115.000€
Warenlager
50.000€
Betriebsmittel (BM)
20.000€
NRW.BANK.Gründung und Wachstum (BM)
20.000€
Summe
150.000€
Summe
150.000€

Beispiel 2: Verlagerung und Erweiterung eines wachstumsorientierten Produktionsunternehmens in eigene Räume im 7. Jahr der Geschäftstätigkeit
Kapitalbedarfsplan
Finanzierungsvorschlag
Grundstück (5.000qm)
150.000€
Eigenmittel
100.000€
Baukosten
600.000€
NRW.BANK.Universalkredit
250.000€
Einrichtung (zusätzlich)
150.000€
KfW-Förderkredit großer Mittelstand
650.000€
PKW
30.000€
Materiallager (Aufstockung)
70.000€
Summe
1.000.000€
Summe
1.000.000€
Mögliche Sicherheiten:
  • Belastung von Immobilien
  • Sicherungsübereignung von Maschinen, Einrichtungen etc.
  • Abtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen
  • Bürgschaften von Verwandten oder Bekannten
  • Haftungsfreistellungen
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW oder des Landes NRW

Baustein 7: Praktische Tipps zur Abwicklung

Ihre langjährigen Beziehungen zu Ihren Geldgebern unterstützen Sie mit einem fundierten Basiswissen über Förderprogramme von Land und Bund. Einige der wichtigsten haben Sie beim Studium unserer Seite kennengelernt.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
  • Kreditlaufzeiten bis zu 20 Jahren,
  • Zinsfestschreibungen bis zu 20 Jahren,
  • bis zu 3 tilgungsfreie Anfangsjahre,
  • günstige Zinsen.
Wichtig: Stellen Sie Anträge, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
Nutzen Sie Ihr und unser Wissen über die Fördermöglichkeiten, um den Kreditgebern ein kompetenter Partner zu sein.