Förderung

Öffentliche Finanzierungshilfen bei Existenzgründung

Baustein 1: Förderung von Beratungsleistungen


Beratungsprogramm Wirtschaft
Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung, Übernahme oder mehr als 50%ige Beteiligung an einem Unternehmen ist. Zuschuss des Landes i.d.R. 50%, max. 510 Euro/Tag, Beratung darf erst nach Förderzusage begonnen werden. (Details hier)

RWP Beratungsförderung
Beratungen bei der Übernahme des Betriebes durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen. Zuschuss des Landes i.d.R. 80%, bis 1.200 Euro/Tag bei insgesamt 20 Beratungstagen, Beantragung vor Durchführung. (Details hier)

Baustein 2: Investitionen und Betriebsmittel


ERP-Gründerkredit - StartGeld
Kredit mit einem Fremdfinanzierungsbedarf von max. 125 TEUR, 100% Förderung möglich, Laufzeiten 2 - 10 Jahre mit zwei Standardkonditionen, 80% Haftungsfreistellung obligatorisch, Einsatz vorhandener eigener Mittel, Förderung auch möglich bei zunächst nebenberuflichem Einstieg. (Details hier)

NRW.Mikrodarlehen
Kredit bis zu 50.000 Euro bei Gründung und in jungen Unternehmen (bis fünf Jahre) von der NRW.BANK. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GBR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt). Die Begleitung übernehmen in Nordwestfalen die Startercenter NRW der Kreise und kreisfreien Städte. (Details hier).  

NRW.MicroCrowd
Kredit bis zu 50.000 Euro bei Gründung und in jungen Unternehmen (bis fünf Jahre) mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 80 Prozent bei mind. 20 Prozent Crowdfunding; Darlehen von der NRW.BANK, auch für Gründungen mit Start im Nebenerwerb. (Details hier.)  

NRW.BANK.Gründung und Wachstum
Kredit bis zu 10 Mio. Euro mit besonderem Zinsvorteil für Gründende und junge Unternehmen, auch bei Gründung im Nebenerwerb. Bis zu 100 Prozent Finanzierungsanteil. (Details hier)

ERP-Förderkredit KMU
Kredit bis 25 Mio. Euro, Finanzierungsanteil bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, Laufzeiten bis 20 Jahre, Zinsfestschreibungen bis 10 Jahre, bankübliche Sicherheiten, risikodifferenzierte Zinssätze, auch bei Gründung im Nebenerwerb. (Details hier)

NRW.BANK.Universalkredit
Kredit ab 25 TEUR für Investitionen in NRW, Finanzierungsanteil bis 100% der förderfähigen Ausgaben, variable Laufzeiten von 2 - 20 Jahren mit Zinsfestschreibung, 100% Auszahlung, ausgeschlossen sind Erzeugung von land-, forst- u. fischereiwirtschaftlichen Produkten, teilweise Verkehrssektor und Export als Hauptzweck. (Details hier)

RWP Investitionszuschuss (für die Emscher-Lippe-Region)
Zuschuss bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben der unternehmerischen Aktivitäten bei Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Investition mind. 150 TEUR, ausgeschlossen z.B. Einzelhandel, Transport- und Lagergewerbe, Baugewerbe. (Details hier.)

Bürgschaft - Stärkung Sicherheiten
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für Kredite und Avale von 50% - 80% durch die Bürgschaftsbank NRW, soweit Sicherheiten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, Bürgschaftsvolumen max. 2 Mio. Euro. (Details  hier)

Stille Beteiligung - Stärkung Eigenkapital
Existenzgründer, Erwerber von Unternehmen und Unternehmer mit wachstumsorientiertem Investitionsvorhaben können eine stille Beteiligung ab 50 - 1.500 TEUR für eine Laufzeit von 7 - 10 Jahren bei einem Entgelt von max. 12% pro Jahr beantragen. Eine angemessene Eigenmittelausstattung (Ausnahme: Existenzgründer) wird erwartet. (Details hier)

Sonderprogramm bei Übernahmen mit besonders günstigen Konditionen für IHK-Mitglieder (Details hier)

NRW.BANK Produkte - Stärkung Eigenkapital
Existenzgründer, junge Unternehmen und Gründungen aus Hochschulen sind bevorzugte Zielgruppen für die NRW.BANK win Business Angel Initiative und die NRW.BANK Seed.Fonds.Initiative. Beim erstgenannten Baustein werden Beratung/Betreuung/Vermittlung von Business Angels-Beteiligungen angeboten. Beim Fonds geht es um direkte Minderheitsbeteiligungen über 5-7 Jahre. (NRW.BANK Telefon 0251 91741-6142)

Baustein 3: Förderung der Agentur für Arbeit / Service Punkt Arbeit


Gründungszuschuss
Ermessensleistung für Arbeitslose bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Haupterwerb zur Finanzierung der privaten Lebenshaltungskosten in Höhe des zuletzt gezahlten ALG I zuzüglich eines pauschalen Zuschusses von 300 Euro für die soziale Absicherung in den ersten 6 Monaten. Ab dem 7. Monat kann bei erneuter Antragstellung ein Zuschuss für die soziale Absicherung von 300 Euro für 9 Monate gewährt werden. (Details hier)

Einstiegsgeld
Zuschuss für Bürgergeld - Empfänger bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit neben dem Bezug von Regelleistungen für höchstens 24 Monate, Fördersatz 50% der Regelleistung, Bewilligung erfolgt i.d.R. für zunächst 6 Monate. Daneben können auch Zuschüsse und Darlehen für die Beschaffung von Sachgütern zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit gewährt werden. (Details hier)

Baustein 4: Stipendien / Sonderförderungen

Gründungsstipendium.NRW
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt innovative Gründerinnen und Gründer sowie Gründer-Teams mit bis zu drei Personen mit einem monatlichen Stipendium in Höhe von 1.200 Euro für maximal ein Jahr. Wichtige Voraussetzung ist, dass es sich um eine Geschäftsidee in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich oder um neue innovative Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle handelt. Das Stipendium wird nach einer erfolgreichen Bewerbung und einer überzeugenden Präsentation vor einer fachkundigen Jury gewährt.

EXIST-Gründungsstipendium
Hochschulen werden mit Zuschüssen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen und für Sachausgaben bei konkreten Gründungsabsichten dieses Personenkreises in technologisch-innovativen Geschäftsfeldern unterstützt, max. 1 Jahr lang. (Details hier)

Meistergründungsprämie NRW
Handwerksmeister*nnen, die neu gründen oder einen Betrieb übernehmen, können einen Zuschuss von bis zu 10.500 Euro bekommen, wenn Arbeitsplätze geschaffen und Investitionen von mind. 12 TEUR vorgenommen werden. (Weitere Informationen bei der HWK Münster und unter www.lgh.de)

INVEST - Zuschuss für Wagniskapital
Gefördert werden private Investoren, die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben. Anträge können vom Kapitalgeber schon in der Gründungsphase gestellt werden, vom Betrieb nach Eintragung in das Handelsregister.
(Details hier)

Erasmus für Gründer und Jungunternehmer
Gefördert werden Gründer mit einem realistischen Businessplan und junge Unternehmer mit Start in den letzten drei Jahren, die sich auf eine Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer in einem teilnehmenden Land einlassen wollen, mit bis zu 6.600 Euro als Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten vor Ort. (Details hier.)

Baustein 5: Finanzierungsbeispiel(e)


Beispiel 1: Einzelhandel mit Ladengeschäft
Kapitalbedarfsplan
Finanzierungsvorschlag
Umbaukosten
30.000 €
Eigenmittel
30.000 €
Einrichtung
60.000 €
PKW
20.000 €
NRW.BANK.Gründung und Wachstum
170.000 €
Warenlager
90.000 €
Betriebsmittel (BM)
15.000 €
NRW.BANK.Gründung und Wachstum (BM)
15.000 €
Summe
215.000 €
Summe
215.000 €

Beispiel 2: Büroservice
Kapitalbedarfsplan
Finanzierungsvorschlag
Umbaukosten
5.000 €
Eigenmittel
5.000 €
Einrichtung
25.000 €
ERP-Gründerkredit - StartGeld*
45.000 €
PKW
10.000 €
Betriebsmittel (BM)
10.000 €
Summe
50.000 €
Summe
50.000 €
* 80% Haftungsfreistellung obligatorisch

Mögliche Sicherheiten:
  • Belastung von Immobilien
  • Sicherungsübereignung von Maschinen, Einrichtungen etc.
  • Abtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen
  • Bürgschaften von Verwandten oder Bekannten
  • Haftungsfreistellungen
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW oder des Landes NRW

Baustein 6: Praktische Tipps zur Abwicklung


7 Sünden, die Sie vermeiden sollten:
  • Übereilter Vorhabenbeginn.
    Die Kreditanträge müssen vor Abschluss z. B. der ersten Kaufverträge bei der Hausbank gestellt werden! Der Gründungszuschuss muss bei der Agentur für Arbeit grundsätzlich vor Gewerbeanmeldung beantragt werden!
  • Unvollständiges oder mangelhaftes Gründungskonzept.
    Gehen Sie erst dann zur Bank, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Konzept auch überzeugend ist. Prüfen Sie dies z. B. im Gespräch mit der IHK.
  • Zu knapp kalkulierte Liquidität.
    Vergessen Sie beim Kapitalbedarfsplan nicht die Barreserve!
  • Bankgespräch ohne Terminvereinbarung.
    Das ist unprofessionell!
  • Falscher Gesprächspartner bei der Bank. 
    Wenn es um öffentliche Kredite geht, sollten Sie mit spezialisierten Kundenberater*innen sprechen. Diese sind meistens in der Hauptstelle einer Bank zu finden.
  • Schlechte Gesprächsvorbereitung.
    Sie müssen Ihr Konzept aus dem „eff-eff“ kennen und vortragen können. Nehmen Sie gern einen Berater mit, aber verstecken Sie sich nicht hinter ihm!
  • Fehlende Einsicht. 
    Wenn eine Bank Ihren Antrag ablehnt, fragen Sie nach den Gründen und überlegen Sie, ob Sie die als Verbesserungsvorschläge aufnehmen können.