Öffentliche Fördermittel

Zuschüsse für Investitionen

Im Rahmen der Regionalpolitik können in besonderen Förderregionen in Deutschland Investitionsmaßnahmen der gewerblichen Wirtschaft mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen unterstützt werden. Hierbei geht es darum, vom Strukturwandel besonders betroffene Gebiete, wie zum Beispiel die Emscher-Lippe-Region in Nordrhein-Westfalen mit den kreisfreien Städten Gelsenkirchen, Bottrop und dem Kreis Recklinghausen, durch die Investitionstätigkeit von Unternehmen zu stärken.
Damit sollen Anreize für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen geboten werden. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Einkommensstruktur und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Antragsberechtigt nach dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW (RWP) sind gewerbliche Unternehmen aus den Bereichen Industrie, besondere Dienstleistungen und Tourismus.
In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße und dem Investitionsvorhaben können ab einem Investitionsvolumen von 150.000 Euro im Einzelfall bis zu 50% der Investitionskosten gefördert werden.
Finanzierungsbaustein bei Betriebsübernahmen
Auch Investitionen zum Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte können gefördert werden. Hierbei ist allerdings nachzuweisen, dass das Unternehmen bzw. die Betriebsstätte ohne diesen Erwerb geschlossen werden müsste. Dies ist nach den Richtlinien dann der Fall, wenn die zum Kauf anstehende Betriebsstätte einem inhabergeführten Unternehmen angehört und kein Nachfolger innerhalb der Familie zur Übernahme bzw. Fortführung der Betriebsstätte zur Verfügung steht. Darüber hinaus muss der Erwerb zur Fortführung des Betriebes erforderlich sein, da ansonsten die Schließung des Unternehmens durch den bisherigen Inhaber aufgrund seines Alters oder Krankheit erfolgen würde. In einem solchen Fall werden die Vermögenswerte der Betriebsstätte in die Bemessungsgrundlage für den Investitionszuschuss einbezogen.
Zugangsbestätigung der NRW.BANK abwarten, dann starten
Die Antragstellung muss immer zwingend vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK erfolgen. Details besprechen wir gerne mit Ihnen.