Finanzierung

Aktuelles

Neues aus der Förder- und Finanzierungswelt hat die IHK Nord Westfalen auf dieser Seite zusammengestellt. Nutzen Sie gerne die Ansprechpersonen unseres Hauses, um weitere Details zu erfahren und gegebenenfalls Vorgehensweisen zu erörtern. Die regelmäßig angebotenen Sprechtage bieten eine gute Möglichkeit, sich über das eigene Vorhaben mit Fachleuten von NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW zu unterhalten und eine  zukunftsfähige Finanzierung aufzubauen.

26. Februar 2024: Fahrzeugkauf wieder förderfähig

Der Erwerb von Fahrzeugen für den gewerblichen Straßengüterverkehr ist wieder förderfähig. Das ergibt sich aus einer neuen EU-Verordnung zu Beihilfen, die von den Förderbanken Mitte Februar umgesetzt wurde. Zudem hat sich auch für das Gütertransportgewebe der Beihilfewert auf 300.000 Euro erhöht. Mehr dazu über Ihre IHK-Kontakte.

14. Dezember 2023: Gründungsfinanzierung deutlich attraktiver

Per heute wurden die Konditionen für das KfW-StartGeld deutlich verbessert. Bei der Finanzierung von Gründungen und Existenzfestigungen bis zu 5 Jahre nach Start in die Selbstständigkeit ist der Zinssatz auf nur noch knapp über 4 Prozent gesunken. Mit dem StartGeld kann Fremdkapitalbedarf bis zu 125.000 Euro abgebildet werden. Das Programm muss über die Hausbank beantragt werden. Die Haftungsübernahme von 80 Prozent durch den Bund verbleibt. Details hier

11. August 2023: Coronahilfen - Frist für Schlussrechnungen verlängert

Die letzte Termin für die Einreichung der Schlussrechnungen für die November-/Dezemberhilfe und die Überbrückungshilfen wurde nochmals bis zum 31. Oktober 2023 verlängert. In Einzelfällen kann es einen weiteren Aufschub bis zum 31. März 2024 geben, wenn eine Verlängerung bis zum 31. Oktober 2023 beantragt wurde. Die Fristen im Überblick sind hier zu finden; Details zum Procedere hier..

15. Juli 2023: Zuschüsse für „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“

Bis zu 60 Prozent Zuschüsse können kleine und mittlere Unternehmen im KfW-Umweltprogramm bekommen, wenn sie z.B. in biodiversitätsfördernde Begrünung von Gebäuden oder in Maßnahmen für ein dezentrales integriertes Niederschlagswassermanagement investieren. Details zum Programm hier. Einen Überblick Förderprogramme Nachhaltigkeit haben wir hier für Sie zusammengestellt.

25. Mai 2023: Härtefallhilfe KMU Energie Heizöl, Holzpellets etc. jetzt beantragen

Ab sofort können KMU und Solo-Selbstständige auch für nicht leitungsgebundene Energieträger einen Zuschuss aus dem Landesprogramm „KMU-Härtefallhilfe Energie“ beantragen. Die Zuschüsse werden gewährt, wenn sich die Energiebezugskosten bis zum Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Ziel der Förderung ist es, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzverluste bei stark betroffenen Unternehmen zu vermeiden. Die Beantragung und Bewilligung der Förderung erfolgt ebenfalls digital über die NRW.BANK als Förderbank des Landes. Details hier.

03. April 2023: Förderprogramm „Weg vom Gas“ mit Erweiterungen

Seit heute können auch Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit bis zu 249 Mitarbeitenden (bisher bis zu 49) Anträge stellen. Unterstützt werden ab sofort Maßnahmen, die im Produktionsprozess einer Umstellung von sämtlichen fossilen Energieträgern (bisher nur Gas) auf erneuerbare Energien dienen. Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Details dazu finden Sie hier.

14. März 2023: Energiehärtefallhilfe NRW startet am 21. März

Anträge für die Energiehärtefallhilfe können ab der nächsten Woche gestellt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige, die von hohen Energiepreissteigerungen betroffen sind. Näheres dazu hier.

01. März 2023: Förderung Klimafreundlicher Neubau gestartet

Seit heute übernimmt die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Finanzierung und Förderung des Neubaus und Ersterwerbs von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden in Deutschland. Es sind besondere energetische Standards zu erfüllen. Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse. Details hier. 

03. Januar 2023: Neues aus der Landesförderung

Die NRW.BANK wird bei nahezu allen Kreditzusagen ab dem 01.01.2023 eine bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von sechs Monaten einräumen. Zudem verzichtet unser Landesförderinstitut bei Kreditzusagen bis zu 1 Mio. Euro bei Voll- oder Teilverzichten auf die Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung. Die Mindestkredithöhe für eine Haftungsfreistellung wurde in den Programmen Digitalisierung und Innovation, Elektromobilität und Effizienzkredit auf 25.000 Euro reduziert. Auch Existenzgründer sind antragsberechtigt für Haftungsfreistellungen. Mehr dazu von den IHK-Finanzierungsexperten.