Aktuelles
Neues aus der Förder- und Finanzierungswelt hat die IHK Nord Westfalen auf dieser Seite zusammengestellt. Nutzen Sie gerne die Ansprechpersonen unseres Hauses, um weitere Details zu erfahren und gegebenenfalls Vorgehensweisen zu erörtern. Die regelmäßig angebotenen Sprechtage bieten eine gute Möglichkeit, sich über das eigene Vorhaben mit Fachleuten von NRW.BANK und Bürgschaftsbank NRW zu unterhalten und eine zukunftsfähige Finanzierung aufzubauen.
- 1. Juli 2025: Förderung für Digitalisierung und Innovation attraktiver
- 2. April 2025: Mikromezzaninfonds III jetzt gestartet
- 7. März 2025: Neues Förderprogramm „NRW.BANK.Invest Zukunft“ - Zinsvorteile bis zwei Prozent und Tilgungsnachlässe bis 20 Prozent
- 15. Februar 2025: Förderprogramm „Fit für die Zukunft“ - jetzt 80% Zuschüsse für Beratung
- 1. Januar 2025: Erleichterungen beim StartGeld
- 17. Dezember: Neuer Leitfaden für die Planung und Finanzierung der Transformation
- 12. Dezember 2024: Neuer Förderkredit für Gründung und Nachfolge
- 7. November 2024: Landesbürgschaft Grüne Transformation gestartet
1. Juli 2025: Förderung für Digitalisierung und Innovation attraktiver
Die KfW hat die Unterstützung von Kapitalbedarf für Digitalisierung und Innovation neu strukturiert und erweitert. Es gibt keinen Mindestbeitrag mehr und schon bei einfachen Maßnahmen attraktive Zinssätze. Bei anspruchsvolleren Vorhaben kommt noch ein Förderzuschuss von bis zu 5 Prozent max. 200.000 Euro dazu.
2. April 2025: Mikromezzaninfonds III jetzt gestartet
Für viele kleine Unternehmen und GründerInnen bleibt fehlendes oder zu geringes Eigenkapital ein Hindernis beim Zugang zu notwendigen Kreditfinanzierungen. Mit dem neuen Programm steht ab sofort wieder ein bundesweites Förderinstrument zur Verfügung, dass genau hier ansetzt. Bis zu 150.000 Euro Beteiligung sind möglich.
7. März 2025: Neues Förderprogramm „NRW.BANK.Invest Zukunft“ - Zinsvorteile bis zwei Prozent und Tilgungsnachlässe bis 20 Prozent
Unternehmen, die in Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Innovation investieren, werden ab dem 19. Mai 2025 vom Land NRW und der NRW.BANK zusätzlich unterstützt. Das neue Darlehensprogramm „NRW.BANK.Invest Zukunft“ bietet einen gegenüber dem Marktzins um bis zu zwei Prozent niedrigeren Zinssatz und für kleine und mittlere Unternehmen Tilgungsnachlässe bis zu 20 Prozent. Details finden Sie hier.
15. Februar 2025: Förderprogramm „Fit für die Zukunft“ - jetzt 80% Zuschüsse für Beratung
Unternehmen mit Arbeitsstätten in Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl können Zuschüsse für Beratungskosten beantragen, wenn sie sich mindestens in einem der Themenfelder Green Economy, Arbeitsorganisation, Digitalisierung oder Personalentwicklung von einer Unternehmensberatung beraten lassen. Die maximale Zuschusshöhe wurde zum 15.2.2025 auf 80% (vorher 60%) heraufgesetzt. Voraussetzung ist eine beteiligungsorientierte Beratung, d.h. die Mitarbeitenden müssen in die Beratung mit einbezogen werden.
Details hier.
1. Januar 2025: Erleichterungen beim StartGeld
Das Bundesförderprogramm ist der Standard für Gründungen und Festigungen mit einem Fremdkapitalbedarf bis 125.000 Euro. Seit Beginn des Jahres werden nun auch reine dauerhafte Nebenerwerbsgründungen gefördert. Darüber hinaus soll ein bisheriger Nebenerwerb weder bei der reinen Nebenerwerbsfestigungsmaßnahme noch beim Übergang in den Haupterwerb auf die Fünfjahresfrist angerechnet werden. Details hier.
17. Dezember: Neuer Leitfaden für die Planung und Finanzierung der Transformation
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bedeutet die Dekarbonisierung, also das Umstellen ihres Wirtschaftens auf deutlich weniger Kohlenstoff, eine große Herausforderung. Der Weg zur C0₂-Neutralität will inhaltlich gut geplant sein, gleichzeitig muss er durch eine tragfähige Investitions- und Finanzierungsplanung abgesichert werden. Mit dem neuen Leitfaden “Vom Transitions- zum Finanzierungsplan” können sich die Unternehmen auf den Dialog mit den Kreditinstituten zur Finanzierung der Investitionen in den Klimaschutz vorbereiten. Mit Hintergrundinformationen, Definitionen, Checklisten und Praxistipps gibt der Leitfaden einen Überblick über die Anforderungen und begleitet sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Prozesse. Nähere Informationen hier.
12. Dezember 2024: Neuer Förderkredit für Gründung und Nachfolge
Der Kredit der KfW mit Garantie einer Bürgschaftsbank ermöglicht die zinsgünstige anteilige Finanzierung von Existenzgründungen, Übernahmen und jungen Unternehmen (bis zu 5 Jahren). Die Finanzierungspartner werden durch die Garantie bei diesem Finanzierungsbaustein vollständig von den Kreditrisiken entlastet. Es sind max. 500.000 Euro pro Person möglich. Heute hat die KfW die Konditionen bekannt gegeben.
7. November 2024: Landesbürgschaft Grüne Transformation gestartet
Das neue Sonderbürgschaftsprogramm für gewerbliche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verbindet den vorhandenen hohen Finanzierungsbedarf für klimaneutrale Transformationsvorhaben mit dem Instrumentarium Landesbürgschaft. Für Unternehmen besonders attraktiv sind niedrigere Anforderungen zur Besicherung, ein geringeres Entgelt sowie schlankere Prozesse. Selbstschuldnerische Gesellschafterbürgschaften sind nicht vorgesehen. Gefördert werden z.B. die Errichtung klimaneutraler Produktionskapazitäten oder die Herstellung unmittelbar zur Umsetzung der Energiewende erforderlicher Güter. Kreditbeträge ab 2,5 - 25 Mio. Euro können mit einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 Prozent besichert werden. Mehr dazu unter Landesbürgschaften NRW.