Aufzeichnungspflicht
Beim Einsatz von Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse (einschließlich Anhänger oder Auflieger) 3,5 Tonnen übersteigt oder die zur Personenbeförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrer bestimmt sind gilt innerhalb der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz die Pflicht zur Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten. Darüber hinaus besteht in Deutschland bereits eine Aufzeichnungspflicht ab einer zulässigen Höchstmasse (einschließlich Anhänger oder Auflieger) ab 2,8 Tonnen.