Pflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber eines Speditions- oder Frachtvertrages ist verpflichtet darauf zu achten, dass der von ihm eingesetzte Frachtführer im Besitz der entsprechenden Erlaubnis oder EU-Lizenz ist. Darüber hinaus muss er sich vergewissern, dass das eingesetzte Fahrpersonal über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Fahrerbescheinigungen verfügt.