Förderprogramme des BAG

Über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) können Anträge für die nachfolgenden Förderprogramme gestellt werden. Das BAG hat die Antragszeiträume bekanntgegeben, in denen Unternehmen aus dem gewerblichen Güterverkehr oder Werkverkehr in diesem Jahr wieder Fördermittel beantragen können. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel. Auch form- und fristgerechte Anträge können abgelehnt werden, wenn die Mittel ausgeschöpft sind. Die Antragsfristen hat das BAG auf seinen Internetseiten veröffentlicht.

Förderprogramm Ausbildung

Mit dem Förderprogramm „Ausbildung“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin schaffen. Die genauen Regelungen werden in der Richtlinie „Weiterbildung“ der jeweiligen Förderperiode aufgeführt.

Förderprogramm Weiterbildung

Mit dem Förderprogramm „Weiterbildung“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen, wie Schulungen zu Fahrsicherheit oder Fahrökonomie durchführen. Die genauen Regelungen werden in der Richtlinie „Weiterbildung“ der jeweiligen Förderperiode aufgeführt.

Förderprogramm De-minimis

Mit dem Förderprogramm „De-minimis“ werden Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durch Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert. Dazu gehören fahrzeugbezogene Maßnahmen, wie die Nachrüstung von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme und personenbezogene Maßnahmen, wie die Anschaffung von Berufskleidung sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie die Anschaffung von Telematiksystemen. Die förderfähigen Maßnahmen sind im Maßnahmenkatalog der „De-minimis“-Richtlinie aufgeführt. Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des Paragraf eins Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer/in oder Halter/in mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges sein. Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne der Richtlinie „De-minimis“ gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.

Förderprogramm EEN

Mit dem Förderprogramm „EEN“ (energieeffiziente Nutzfahrzeuge) werden Anschaffungen von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert. Gefördert werden soll die Anschaffung von Nutzfahrzeugen deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Förderbar sind Fahrzeuge mit Elektroantrieb. Die Förderung beträgt maximal 40 Prozent des Anschaffungspreises. Weiterhin sind die Zuwendungen auf 500.000 Euro je Unternehmen pro Jahr begrenzt. Die Förderungen sollen bis 2020 laufen und zehn Millionen Euro pro Jahr beinhalten. Seit dem 19. Juli 2018 können Anträge gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Maßgeblich ist das Datum, zu dem der Antrag dem BAG in elektronischer Form vollständig vorliegt. Anträge für dieses Förderprogramm können ganzjährig gestellt werden.

Förderprogramm AAS

Mit dem Förderprogramm „AAS“ wird eine freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) in Bestandsfahrzeugen unterstützt. Der Bund gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen. Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.
Das Förderprogramm tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31.Dezember 2024.

Stand: Juni 2021