Pflicht des Auftraggebers
Die bloße Zusicherung des Auftragnehmers, zu der Beförderung berechtigt zu sein, genügt nicht. Der Auftraggeber muss sich die erforderliche Berechtigung/Genehmigung/Lizenz vor Vertragsabschluss vorlegen lassen und darüber hinaus regelmäßig prüfen, ob der Frachtführer noch im Besitz dieser ist. Die Kontrolltätigkeiten sollten aussagekräftig dokumentiert werden.
Die Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) hier, die das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) führt, gibt Auskunft, ob das jeweilige Unternehmen über eine entsprechende Genehmigung verfügt. Dies bezieht sich jedoch nur auf den Tag der Abfrage. Deshalb ist es ratsam, ein Screenshot oder Ausdruck der Website zu erstellen. Außerdem sollte regelmäßig per Fax oder Kopie die Genehmigung angefordert werden. Gleiches gilt für Arbeitsgenehmigung und/oder Fahrerbescheinigung.