Nr. 3557058
Verkehr & Logistik

EU-BKF-Zusatzqualifikation

EU-BKF-Zusatzqualifikation

Fahrer, die gewerblich tätig sind und Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrer) im Personenverkehr oder Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr) lenken, müssen dafür eine besondere Qualifikation nachweisen.

EU-BKF-Zusatzqualifikation