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junge Frau lächelt in die Kamera © Yuri Arcurs/Fotolia

Wer als Arbeitsvermittler tätig werden möchte, muss dies beim Gewerbeamt anzeigen. Informationen dazu finden Sie hier.

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Zwei Männer reichen sich die Hände. © Thomas von Stetten/Fotolia

Von Arbeitnehmerüberlassung wird gesprochen, wenn ein selbständiger Unternehmer einen Arbeitnehmer, mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, gelegentlich oder kurzfristig an einen anderen Unternehmer „ausleiht“.

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Symbolbild: Vor einer Dartscheibe sind Würfel, Karten und eine 7 platziert. © rare/Fotolia
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Fahrgeschäfte auf dem Send in Münster bei Nacht. © MünsterView/Witte

Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmessen und Weihnachtsmärkte sind in unserer Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil der Freizeitgestaltung – aber auch Orte für Handel und Gastronomie.

IHK Nord Westfalen