Von Arbeitnehmerüberlassung wird gesprochen, wenn ein selbständiger Unternehmer einen Arbeitnehmer, mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, gelegentlich oder kurzfristig an einen anderen Unternehmer „ausleiht“.
Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmessen und Weihnachtsmärkte sind in unserer Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil der Freizeitgestaltung – aber auch Orte für Handel und Gastronomie.