Dienstleistung
Glücksspiel: Der neue Sachkundenachweis für Spielhallen
Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) bundesweit in Kraft getreten. Für Spielhallen ist ein neuer Sachkundenachweis eingeführt.
1. Ausgangssituation
Mit dem neuen GlüStV erfolgt eine umfassende Neuregulierung des Glücksspiels in Deutschland (Spielhallen, Sportwetten, Online-Glücksspiel und andere).
Für Spielhallen enthält er eine wichtige Neuregelung, denn eine Öffnungsklausel (§ 29 IV GlüStV) ermöglicht den Bundesländern den Weiterbetrieb bestehender Spielhallen im baulichen Verbund (Mehrfachspielhallen).
Das Land NRW hat diese Öffnungsklausel genutzt, so dass Mehrfachspielhallen bis zum 31.12.2028 weiterbetrieben werden können, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Zertifizierung der Spielhalle,
- Sachkundenachweis des Betreibers und der Spielhallenleitung,
- Besondere Schulung des Personals.
Auch bestehende Einzelspielhallen, die den vorgeschriebenen Mindestabstand von 350 Metern unterschreiten, können in Nordrhein-Westfalen (NRW) weiterbetrieben werden, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen.
2. Sachkundenachweis bei der IHK Nord Westfalen
Die Zuständigkeit für den Sachkundenachweis wurde den Industrie- und Handelskammern in NRW übertragen. Die Einzelheiten regelt die Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung für Spielhallen vom 6. Oktober 2021 (SuSchVO), die am 15. Oktober 2021 in Kraft getreten ist.
Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung mit anschließender Prüfung. Er ist für die Betreiberinnen und Betreiber verpflichtend, ferner für jene Personen, die sie mit der Spielhallenleitung vertraglich beauftragen. Für Spielhallen im baulichen Verbund ist der Nachweis bis zum 31. Dezember 2022 zu erbringen.
Termine für die Unterrichtung finden Sie hier.
Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung mit anschließender Prüfung. Er ist für die Betreiberinnen und Betreiber verpflichtend, ferner für jene Personen, die sie mit der Spielhallenleitung vertraglich beauftragen. Für Spielhallen im baulichen Verbund ist der Nachweis bis zum 31. Dezember 2022 zu erbringen.
Termine für die Unterrichtung finden Sie hier.