Gefahrguttransport

Gefahrgutfahrer – Schulung und Prüfung

Erwerb der ADR-Bescheinigung

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gem. 8.2 „Accord relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ (ADR) im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Die ADR-Bescheinigung wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.
Die ADR-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Das Prüfungsdatum des Basiskurses ist Grundlage für die Berechnung der fünfjährigen Gültigkeit der ADR-Bescheinigung. Vor Ablauf der Gültigkeit muss der Fahrzeugführer eine Auffrischungsschulung und –prüfung erfolgreich absolvieren, danach wird die ADR-Bescheinigung um weitere fünf Jahre verlängert. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, muss der Fahrer, wenn er weiterhin Gefahrgut transportieren möchte, die umfangreichere und damit kostenintensivere Erstschulung erneut absolvieren.
Die Prüfungen werden von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Die Prüfung darf einmalig bei der IHK Nord Westfalen (nicht beim Veranstalter) wiederholt werden. Sollte die Prüfung auch beim zweiten Mal nicht bestanden werden, muss der Fahrer erneut eine Schulung besuchen.

Anerkannte Schulung

Das ADR sieht für die Gefahrgutfahrer eine kursbezogene und anerkannte Schulung vor. Jeder Gefahrgutfahrer, der eine ADR-Bescheinigung benötigt, muss den sogenannten Basiskurs absolvieren. Spezialwissen wird in den Aufbaukursen „Tank“, „Klasse 1“ und „Klasse 7“ vermittelt. Umfang und Inhalt der einzelnen Kurse werden in Deutschland durch die vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag herausgegebenen Kurspläne festgelegt. Diese Kurspläne sind für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer verbindlich. Damit ist die Basis für eine einheitliche Ausbildung der Gefahrgutfahrer in Deutschland geschaffen. Die Kurspläne werden alle zwei Jahre (Änderungsrhythmus des ADR) aktualisiert.
Nach Teilnahme an der Schulung und erfolgreichem Ablegen der Prüfung für den Basiskurs erhält der Teilnehmer die ADR-Bescheinigung.
Liste der Veranstalter, die anerkannte Schulungen zum Erwerb der ADR-Bescheinigung im Bezirk der IHK Nord Westfalen anbieten dürfen:
A & S Intensivfahrschule GmbH
Uhlandstr. 21
46397 Bocholt
Telefon: 02871 354100
E-Mail: info@as-intensivfahrschule.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Aus- und Weiterbildungszentrum für Verkehrsberufe
Echelmeyer und Schöttmer GbR
Am Mariannenschacht 75
49479 Ibbenbüren
Telefon: 05451 5021861
E-Mail: info@awz-online.com
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung 
DEKRA Akademie GmbH                        
An der Hansalinie 19
48163 Münster
Telefon: 0251 787594
E-Mail: muenster.akademie@dekra.com
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
DEKRA Akademie GmbH
Magdeburger Straße 16 a
45881 Gelsenkirchen      
Telefon: 0209 982610
E-Mail: gelsenkirchen.akademie@dekra.com
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7, Auffrischungsschulung 
DEULA Westfalen-Lippe GmbH                       
Dr.-Rau-Allee 71               
48231 Warendorf           
Telefon: 02581 63580
E-Mail: info@deula-waf.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung 
Fahrschule Arnold GmbH & Co. KG                        
Hemelter Straße 84
48429 Rheine                     
Telefon: 05971 71657
E-Mail: claus@fahrschule-arnold.info
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung 
Fahrschule Hans-Wilhelm Hövener                    
Am Hilteken 13             
46397 Bocholt
Telefon: 02871 33500
E-Mail: info@hoevener.com
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7, Auffrischungsschulung 
Fahrschule Strothmann GmbH                       
Dorstener Str. 8
46348 Raesfeld
Telefon: 02865 8888
E-Mail: info@fahrschule-strothmann.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
FAR-Fahrschule GmbH
Freiligrathstr. 30 – 38
45881 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 51957590
E-Mail: info@far-fahrschule.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Fahrschulzentrum NRWeST
Gottlieb-Daimler-Str. 2
46282 Dorsten
Telefon: 02362 27943
E-Mail: info@fahrschulzentrumnrwest.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
KAZ Kompetenz Ausbildungszentrum in NRW GmbH
Gelsenkirchen
Zechenstr. 34
45884 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 88031113
E-Mail: info@kaz-nrw.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Kolping Bildung Deutschland gGmbh
Kölner Str. 18
45661 Recklinghausen
Telefon: 02391 96060312
E-Mail: angeika.kessel@kolping-bildung-deutschland.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
Norbert Teriete GmbH & Co.KG
Gustav-Becker-Straße 9              
46397 Bocholt
Telefon: 02871 12584
E-Mail: info@schulungstreffpunkt.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung 
RuF GmbH
Haferlandweg 8
48155 Münster
Telefon: 0251 6061-240
E-Mail: ruf@svg-ms.com
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
SBH West GmbH
Dickampstr. 5
45879 Gelsenkirchen
Telefon 0209 94705137
E-Mail: info-gelsenkirchen@sbh-west.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung
VAM Verkehrsakademie Münsterland GmbH
Bahnhofstr. 14 - 16
49477 Ibbenbüren
Telefon: 05451 5458940
E-Mail: info@va-muensterland.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung  
VIM Verkehrsinstitut Münster GmbH                        
Sessendrupweg 60                        
48161 Münster                        
Telefon: 02533 93555-0
E-Mail: info@vim-muenster.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung 
Verkehrsinstitut Rhein-Ruhr GmbH                        
Cranger Straße 11                        
45661 Recklinghausen                        
Telefon: 02361 9072500
E-Mail: info@vi-rhein-ruhr.de
Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Auffrischungsschulung 

Gebühren

Für die Anerkennung der Schulungen und Durchführung der Prüfungen werden folgende Gebühren gem. Gebührentarif der IHK Nord Westfalen erhoben:
Auszug aus dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen
IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren 
Ziffer 4. Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern 
4.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
4.1.1
1. Kurs
636,00 Euro
4.1.2
je weiterer Kurs
359,00 Euro
4.2 Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
4.2.1
1. Kurs
184,00 Euro
4.2.2
je weiterer Kurs
89,00 Euro
4.3 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils
4.3.1
für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes 
174,00 Euro
4.3.2
 für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt
60,00 Euro
4.3.3
für andere Änderungen, insbesondere für einen weiteren Referenten für den noch keine Zustimmung durch  die IHK vorliegt     
203,00 Euro
4.3.4
für andere Änderungen 
100,00 bis 200,00 Euro
4.4 Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung
4.4.1
Prüfung „Basiskurs“ und „Auffrischung“ 
60,00  Euro
4.4.2
jede Prüfung nach einem Aufbaukurs 
44,00 Euro
4.4.3
Wiederholungsprüfung
44,00 Euro
4.5 Stornogebühren
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung wird eine Stornogebühr von 30 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Nichtteilnahme an der Prüfung werden 75 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter Anmeldung bis vier Wochen vor dem Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben. 
4.6
Ausstellung der Ersatzbescheinigung
35,00 Euro