Berufsspezialist im Bereich der IT

Das Bild zeigt ein PC-Laufwerk sowie eine Platine
Berufsspezialisten im Bereich der IT haben die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben haben, vertieft und die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung zum Berufsspezialist im Bereich der IT ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 5 zugeordnet. Je nach gewähltem Baustein wird der anerkannte Abschluss noch spezifiziert.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 b Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  • den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Tätigkeiten aufweisen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich jeweils in
  1. eine schriftliche Prüfung und
  2. eine mündliche Prüfung.
Die Prüfung beginnt mit dem Ablegen der schriftlichen Prüfung nach Nummer 1. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.
Hinweis der IHK: Sie können sich die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten auf den ersten Prüfungsteil des Bachelor Professional in IT 10 Jahre anrechnen lassen, da der 1. Teil der Bachelorprüfung und die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten identisch sind.

Wahlmöglichkeiten

Der Geprüfte Berufsspezialist im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik besteht aus einem der Folgenden Schwerpunkte:
  1. Geprüfter Berufsspezialist für Datenanalyse
  2. Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit
  3. Geprüfter Berufsspezialist für IT-Beratung
  4. Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung
  5. Geprüfter Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung

Anmeldung zur Prüfung

Hinweis der IHK: Derzeit gehen wir davon aus, dass wir im Frühjahr 2026 erstmalig die Prüfung anbieten werden.
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Bisher wurden die Prüfungsgebühren noch nicht abschließend kalkuliert. Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter wis.ihk.de. Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.