Berufsspezialist im Bereich der IT

Das Bild zeigt ein PC-Laufwerk sowie eine Platine
Berufsspezialisten im Bereich der IT haben die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben haben, vertieft und die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung zum Berufsspezialist im Bereich der IT ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 5 zugeordnet. Je nach gewähltem Baustein wird der anerkannte Abschluss noch spezifiziert.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 b Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
  • den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Tätigkeiten aufweisen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Der Geprüfte Berufsspezialist im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik besteht aus einem der Folgenden Schwerpunkte:
  1. Geprüfter Berufsspezialist für Datenanalyse
  2. Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit
  3. Geprüfter Berufsspezialist für IT-Beratung
  4. Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung
  5. Geprüfter Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung
Die Prüfung gliedert sich jeweils in
  1. eine schriftliche Prüfung und
  2. eine mündliche Prüfung.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung wird angeboten, wenn eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde oder mehr als eine Prüfungsleistung unter 50 Punkten liegt. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung beträgt höchstens 20 Minuten.

Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als mit null Punkten bewertet.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs.

Die zu prüfende Person wählt selbständig ein Thema für die Präsentation und lädt eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung zur Genehmigung im Online-Portal ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des nach § 4 Absatz 2 gewählten Prüfungsbereichs berücksichtigt werden.

Der Prüfungsausschuss führt mit der zu prüfenden Person ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Entspricht das Thema den Anforderungen, hat der Prüfungsausschuss es im Gespräch zu genehmigen; andernfalls fordert er die zu prüfende Person zur erneuten Einreichung auf.

Die zu prüfende Person hat innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, die Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.

Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ausgehend von ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen zu beantworten. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.
Hinweis der IHK: Sie können sich die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten auf den ersten Prüfungsteil des Bachelor Professional in IT 10 Jahre anrechnen lassen, da der 1. Teil der Bachelorprüfung und die Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten identisch sind.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Die Prüfung “Berufsspezialist im Bereich der IT” wird erstmals am 18. März 2026 durch die IHK Nord Westfalen angeboten. Die Termine zur Anmeldung werden voraussichtlich im Herbst 2025 im Online-Portal freigeschaltet.
Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.

Prüfungsgebühr

Bisher wurden die Prüfungsgebühren noch nicht abschließend kalkuliert.

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie, wie die Einladung zur Prüfung, per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS) unter wis.ihk.de. Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.