Fachkräftesicherung

Betriebliche Inklusion: Menschen mit Behinderung beschäftigen

Menschen mit Behinderung können wertvolle Fachkräfte sein. Unternehmen, die sie ausbilden, einstellen oder weiterbeschäftigen, übernehmen Verantwortung — und sichern zugleich Arbeits- und Fachkräfte.
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) der IHK Nord Westfalen informiert, berät und unterstützt Betriebe bei allen Fragen rund um betriebliche Inklusion. Das Angebot ist kostenlos und erfolgt im Auftrag des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL).
Kurz erklärt: Hilfe für Unternehmen bei betrieblicher Inklusion
Für wen ist das Angebot gedacht?
Für Arbeitgeber, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen oder beschäftigen möchten – etwa bei einer Neueinstellung, während der Ausbildung oder wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nach Krankheit oder Unfall weiter im Unternehmen arbeiten soll.
Wobei hilft die IHK?
Die EAA informiert über Fördermöglichkeiten, rechtliche Fragen und Anträge. Sie hilft außerdem dabei, die richtigen Ansprechpartner und zuständigen Stellen zu finden.
Was kostet die Beratung?
Die Beratung ist für Unternehmen kostenlos. Ein Termin kann direkt mit der IHK vereinbart werden.
Gut zu wissen
Die EAA arbeitet auf Grundlage von § 185a SGB IX und im Auftrag des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL).

Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) unterstützt Unternehmen bei Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Sie hilft dabei, Möglichkeiten im Betrieb zu prüfen, passende Unterstützung zu finden und die richtigen Stellen einzubeziehen.
Das Angebot richtet sich an Betriebe, die Menschen mit Behinderung einstellen, ausbilden oder weiterbeschäftigen möchten, zum Beispiel nach einem Unfall, einer Krankheit oder bei beruflicher Wiedereingliederung.

Informationen zu Inklusion und Beschäftigung

Die EAA informiert Unternehmen unter anderem zu:
  • Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • Sicherung bestehender Beschäftigung
  • beruflicher Wiedereingliederung
  • rechtlichen Fragen
  • Voraussetzungen finanzieller Förderung
  • begleitenden Hilfen im Arbeitsleben

Individuelle Beratung für den Betrieb

Die EAA berät zu Fragen wie:
  • Welche Möglichkeiten gibt es für inklusive Ausbildung und Beschäftigung?
  • Welche Unterstützung passt zur Situation im Betrieb?
  • Welche behinderungsspezifischen Lösungen sind möglich?
  • Wie kann ein Arbeitsplatz angepasst werden?
  • Welche Perspektiven gibt es nach Unfall oder Krankheit?

Unterstützung bei den nächsten Schritten

Die EAA hilft Unternehmen bei der Umsetzung, zum Beispiel bei:
  • Kontakten zu zuständigen Stellen
  • der Vorbereitung von Anträgen auf finanzielle Leistungen
  • der Prüfung begleitender Arbeitshilfen
  • der Vermittlung passender Ansprechpartner
  • der Abstimmung mit Partnern der beruflichen Rehabilitation

Ein Netzwerk für betriebliche Inklusion

Betriebliche Inklusion gelingt oft dann besonders gut, wenn die richtigen Partner früh zusammenarbeiten. Die EAA der IHK Nord Westfalen ist Teil eines Netzwerks und arbeitet eng mit Akteuren der beruflichen Rehabilitation zusammen.
Dazu gehören unter anderem:
  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Deutsche Rentenversicherung
  • weitere zuständige Stellen der beruflichen Rehabilitation
So erhalten Unternehmen Orientierung, ohne selbst lange nach den richtigen Ansprechpartnern suchen zu müssen.

Warum betriebliche Inklusion wichtig ist

Viele Unternehmen suchen Fachkräfte. Gleichzeitig gibt es Menschen mit Behinderung, die arbeiten möchten und wertvolle Kompetenzen mitbringen. Betriebliche Inklusion kann helfen, diese Potenziale besser zu nutzen.
Für Unternehmen kann Inklusion bedeuten:
  • Fachkräfte gewinnen
  • Beschäftigte im Betrieb halten
  • Erfahrung und Wissen sichern
  • Ausbildung und Beschäftigung vielfältiger gestalten
  • Verantwortung übernehmen
  • neue Perspektiven im Team stärken
Dabei geht es nicht um Standardlösungen. Entscheidend ist immer die konkrete Situation im Betrieb und die Frage, welche Unterstützung zu Arbeitgeber, Arbeitsplatz und Beschäftigten passt.

So läuft die Beratung ab

1. Anliegen klären
Im ersten Gespräch geht es um die Situation im Betrieb: Soll eine Person eingestellt, ausgebildet oder weiterbeschäftigt werden? Gibt es Fragen zu Förderung, Arbeitsplatzgestaltung oder Wiedereingliederung?
2. Möglichkeiten prüfen
Die EAA zeigt, welche Unterstützung grundsätzlich in Frage kommt und welche Stellen beteiligt sein können.
3. Kontakte herstellen
Die EAA vermittelt die passenden Ansprechpartner und unterstützt beim Kontakt zu den zuständigen Stellen.
4. Antragstellung begleiten
Wenn finanzielle Leistungen oder Arbeitshilfen in Frage kommen, unterstützt die EAA bei der Orientierung und Antragstellung.

Kontakt

Unternehmen, die sich zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung beraten lassen möchten, können sich an die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber der IHK Nord Westfalen wenden.
Uwe Gabler
Telefon: 0251 707-348
E-Mail: Uwe.Gabler@ihk-nordwestfalen.de
Beratungstermin online buchen

Häufige Fragen rund um betriebliche Inklusion

Was ist die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber?
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber unterstützt Betriebe bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung. Sie informiert, berät und hilft beim Kontakt zu zuständigen Stellen.
Wer kann die Beratung nutzen?
Das Angebot richtet sich an Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen, ausbilden oder weiterbeschäftigen möchten. Auch Unternehmen mit Fragen zur Wiedereingliederung oder Beschäftigungssicherung können sich beraten lassen.
Kostet die Beratung etwas?
Nein. Die Beratung durch die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber ist für Unternehmen kostenlos.
Wobei hilft die EAA konkret?
Die EAA informiert zu rechtlichen Fragen, Fördermöglichkeiten, beruflicher Wiedereingliederung und begleitenden Hilfen. Sie unterstützt außerdem beim Kontakt zu zuständigen Stellen und bei der Antragstellung.
Geht es nur um neue Einstellungen?
Nein. Die EAA unterstützt auch, wenn Beschäftigte nach Unfall, Krankheit oder längerer Ausfallzeit im Betrieb bleiben oder wieder eingegliedert werden sollen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Je nach Situation können finanzielle Leistungen oder begleitende Arbeitshilfen in Frage kommen. Die EAA informiert über Voraussetzungen und hilft dabei, die passenden Stellen einzubeziehen.
Was bedeutet § 185a SGB IX?
§ 185a Sozialgesetzbuch IX regelt die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber. Sie sollen Betriebe dabei unterstützen, Menschen mit Schwerbehinderung auszubilden, einzustellen und zu beschäftigen.

Hinweis

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber der IHK Nord Westfalen arbeitet im Auftrag des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL).