IHK-Prüfungen

Aufsicht bei Prüfungen werden

Für die Durchführung der Zwischen- und Abschluss sowie Fortbildungs- und Sachkundeprüfungen sucht die IHK Nord Westfalen laufend Aufsichten. Die Aufsichtspersonen überwachen den ordnungsgemäßen Ablauf der schriftlichen Prüfungen an den einzelnen Prüfungsorten.

Wer kann Aufsicht werden?

Hinweis: Aktuell werden keine Aufsichten gesucht!
Jeder, der Zeit und Interesse daran hat, die IHK Nord Westfalen bei den Prüfungen zu unterstützen, kann Aufsichtsperson werden. Die Prüfungen finden in der Regel vormittags statt.
Aufsichten sind zuverlässig und verfügen über viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Sie strahlen Sicherheit und Souveränität aus und haben ein gewinnendes und gepflegtes Auftreten.
Um einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungen sicherstellen zu können, sind für uns Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Korrektheit und vor allem Vertraulichkeit sehr wichtig.
Sie benötigen keine Fachkenntnisse für den jeweiligen Ausbildungsberuf oder für die jeweilige Fortbildungs- beziehungsweise Sachkundeprüfung. Aufsichten sollten im Münsterland oder der Emscher-Lippe-Region wohnen, damit die Anfahrtszeit in einem sinnvollen Verhältnis zur Dauer des Einsatzes steht. Sofern die Prüfung nicht im IHK-eigenen Gebäude stattfindet, können Fahrt- und Parkkosten abgerechnet werden.

Wie kann ich mich als Aufsicht bewerben?

Interessenten für eine Tätigkeit als Aufsicht können sich unter fortbildung@ihk-nordwestfalen.de bewerben.
Hinweis: Aktuell werden keine Aufsichten gesucht!

Was sind meine Aufgaben als Aufsicht?

Zu Ihren Aufgaben gehören die Annahme und Verteilung der Prüfungsunterlagen, Überprüfung der Anwesenheit und ordnungsgemäße Aufsicht während der schriftlichen Prüfung sowie eine anschließende Vorbereitung für die Abholung der Unterlagen. 

Grundsatz:

Die Prüfungsaufsicht gibt keinerlei fachliche Auskünfte und äußert sich nicht zu Prüfungsinhalten. Sie stellt damit die bundeseinheitliche Gleichbehandlung an allen Prüfungsstandorten sicher. Die IHKs haben sich darauf verständigt, grundsätzlich nicht in laufende Prüfungen einzugreifen.

Wie werde ich auf den Einsatz vorbereitet?

Der für die jeweilige Prüfung verantwortliche Mitarbeiter koordiniert den Einsatz der Aufsichten und ist deren Ansprechpartner. Die notwendigen Kenntnisse für die Aufsichtsführung werden bei einer Hospitation vermittelt. Zusätzlich gibt es Informationsmaterial, das rechtliche Auskünfte enthält.

Wie werde ich bei Prüfungen eingesetzt?

Aufsichten werden bei schriftlichen und mündlichen und praktischen Prüfungen eingesetzt. Bei schriftlichen Prüfungen werden Gruppen von zehn bis 150 Personen beaufsichtigt. Die Beaufsichtigung der großen Gruppen erfolgt durch mehrere Aufsichtspersonen. Praktische und mündliche Prüfungen sind individueller und werden oft von einer einzelnen Aufsicht unterstützt. Sie begleiten Absolventen in den Vorbereitungsräumen bei der Vorbereitung auf Präsentationen und Fachgesprächen (mündliche/praktische Prüfungen).

Wo finden die Prüfungen statt?

Ausbildung

Schriftliche und mündliche Prüfungen finden in der IHK, in Stadthallen, Sälen, Seminarräumen oder Schulen im Münsterland und der Emscher-Lippe-Region statt. Alle Prüfungsorte sind gut erreichbar. Praktische Prüfungen finden meist in Berufskollegs, in ausbildenden Unternehmen oder der IHK statt.

Fortbildung

Bei Fortbildungs- und Sachkundeprüfungen finden die Prüfungen grundsätzlich in den IHK-Gebäuden in Münster, Gelsenkirchen und Bocholt statt.
Informationen zu den Prüfungsorten:
Die Prüfungstermine sowie -orte können Sie jederzeit im Online-Portal einsehen.

Was erhalte ich für die Tätigkeit als Aufsicht?

Die IHK entschädigt die Aufsichtsführung seit dem 1. Januar 2024 mit 13,00 pro Stunde. Die Entschädigung als ehrenamtliche Prüfungsaufsicht richtet sich mangels konkreter Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten nach § 3 Nr. 26 a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG („Ehrenamtspauschale“) und ist bis zu einem Betrag von 840 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei.
Zum 1. Januar 2021 ist der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr und die Ehrenamtspauschale (Aufsichten) von 720 auf 840 Euro jährlich gestiegen. Bis zu dieser Höhe bleibt die pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei. Weitere Informationen
Sofern die Prüfung nicht im IHK-eigenen Gebäude stattfindet, können Fahrt-/Parkkosten abgerechnet werden. Abgerechnet werden kann die Hin- und Rückfahrt zwischen Heim- und Prüfungsort. Für Fahrten zu Prüfungsorten außerhalb der IHK-eigenen Gebäude – zum Beispiel zum Berufskolleg – erhalten Sie 0,30 Euro pro Kilometer. Eine Abrechnung von Fahrtkosten zur IHK ist nicht möglich.