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Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen, um in Ihrem Beruf tätig zu werden. Dabei wird Ihre Qualifikation geprüft und mit einem deutschen Berufsabschluss verglichen. Wenn sie gleichwertig ist, erhalten Sie eine Anerkennung.
Durch das Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz (BQFG) haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit. Stimmen die Berufsbilder überein, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Qualifikationen.
Nutzen Sie den Anerkennungsfinder, um die für Ihren Berufsabschluss zuständige Stelle zu finden.
Unterschieden werden drei Arten:
Gleichwertigkeitsüberprüfung nach dem BQFG Wenn Sie einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben, können Sie die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Beruf beantragen.
Anerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz Spätaussiedler/Vertriebene und deren Angehörige können die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Zeugnisse beantragen (§ 10 BVFG).
Was bei der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise zu beachten ist und wie das geht, zeigt das zweiminütige YouTube-Video „Top im Job – auch in Deutschland“:
Freie Berufe (Pflege- und Heilberufe, insbesondere Ärzte, Apotheker sowie Rechtsanwälte)
Über den Anerkennungsfinder können Sie prüfen, wer für Ihren Berufsabschluss zuständig ist.
Sollte es sich bei den Zeugnissen um den Nachweis eines allgemeinbildenden Schulabschlusses handeln, so sind nicht die Industrie- und Handelskammern, sondern die Bezirksregierungen verantwortlich. Für Fragen der Bewertung von Hochschulqualifikationen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kulturministerkonferenz (ZAB) die zentrale Anlaufstelle.