Fachkräftesicherung

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen, um in Ihrem Beruf tätig zu werden. Dabei wird Ihre Qualifikation geprüft und mit einem deutschen Berufsabschluss verglichen. Wenn sie gleichwertig ist, erhalten Sie eine Anerkennung.
Durch das Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz (BQFG) haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit. Stimmen die Berufsbilder überein, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Qualifikationen.
Nutzen Sie den Anerkennungsfinder , um die für Ihren Berufsabschluss zuständige Stelle zu finden.

Unterschieden werden drei Arten:

Was bei der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise zu beachten ist und wie das geht, zeigt das zweiminütige YouTube-Video „Top im Job – auch in Deutschland“:
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© IHK Düsseldorf
Schauen Sie das zweiminütige Video „Top im Job – auch in Deutschland“ in mehreren Sprachen:
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Zuständige Stellen

Über den Anerkennungsfinder können Sie prüfen, wer für Ihren Berufsabschluss zuständig ist.

Sollte es sich bei den Zeugnissen um den Nachweis eines allgemeinbildenden Schulabschlusses handeln, so sind nicht die Industrie- und Handelskammern, sondern die Bezirksregierungen verantwortlich. Für Fragen der Bewertung von Hochschulqualifikationen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kulturministerkonferenz (ZAB) die zentrale Anlaufstelle.
Für mehr Informationen und persönliche Beratung können Sie direkt einen Gesprächstermin per E-Mail vereinbaren.