Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wenn Sie im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen, um in Ihrem Beruf arbeiten zu können. Ihre Qualifikation wird dabei mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss geprüft. Bei festgestellter Gleichwertigkeit erhalten Sie eine offizielle Anerkennung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserer FAQ zur Anerkennung:

Welche Anerkennungsarten gibt es?

  1. Gleichwertigkeitsüberprüfung nach dem BQFG
    Wenn Sie einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben, können Sie die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Beruf beantragen. Stimmen die Berufsbilder überein, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Qualifikationen.
  2. Anerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz
    Spätaussiedler/-innen und Vertriebene sowie deren Angehörige können die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Zeugnisse gemäß § 10 BVFG beantragen.
  3. Gleichstellung aufgrund eines bilateralen Abkommens
    Einige Berufsabschlüsse aus Österreich und Frankreich sind per Verordnung deutschen Berufen gleichgestellt.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem Anerkennungsverfahren. Schreiben Sie uns eine E-Mail an: anerkennung@ihk-nordwestfalen.de

Wer ist für welchen Abschluss zuständig?

Nutzen Sie den Anerkennungsfinder des Bundes, um schnell herauszufinden, welche Stelle für Ihren Berufsabschluss zuständig ist.
Jetzt zuständige Stelle finden

Zuständigkeiten im Überblick:

Wichtig zu wissen:

Erklärvideo: „Top im Job – auch in Deutschland“

In nur zwei Minuten erfahren Sie, wie die Anerkennung funktioniert – einfach erklärt in mehreren Sprachen:
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