Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserer FAQ zur Anerkennung:
Welche Anerkennungsarten gibt es?
- Gleichwertigkeitsüberprüfung nach dem BQFG
Wenn Sie einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben, können Sie die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Beruf beantragen. Stimmen die Berufsbilder überein, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Qualifikationen. - Anerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz
Spätaussiedler/-innen und Vertriebene sowie deren Angehörige können die Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Zeugnisse gemäß § 10 BVFG beantragen. - Gleichstellung aufgrund eines bilateralen Abkommens
Einige Berufsabschlüsse aus Österreich und Frankreich sind per Verordnung deutschen Berufen gleichgestellt.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem Anerkennungsverfahren. Schreiben Sie uns eine E-Mail an: anerkennung@ihk-nordwestfalen.de
Wer ist für welchen Abschluss zuständig?
Nutzen Sie den Anerkennungsfinder des Bundes, um schnell herauszufinden, welche Stelle für Ihren Berufsabschluss zuständig ist.
Jetzt zuständige Stelle finden
Zuständigkeiten im Überblick:
- Industrie-, Handel- und Dienstleistungsberufe
- Handwerksberufe
- Hochschulabschlüsse
- Freie Berufe
(Pflege- und Heilberufe, insbesondere Ärzte, Apotheker sowie Rechtsanwälte)
Wichtig zu wissen:
- Für Schulabschlüsse sind die Bezirksregierungen zuständig.
- Für Hochschulabschlüsse ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig.
Erklärvideo: „Top im Job – auch in Deutschland“
In nur zwei Minuten erfahren Sie, wie die Anerkennung funktioniert – einfach erklärt in mehreren Sprachen: